Hallo,
angeblich ist die pauschale Angabe auf Rechnungen „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ für den Vorsteuerabzug nicht mehr
ausreichend.
Hat jemand nähere Infos darüber? Gab es diesbezüglich ein Gerichtsurteil?
Freue mich über alle Hinweise.
Schönen Gruß
Gabriela