VAT Registration

Hallo

Ein Freiberufler möchte eine Rechnung (in Englisch) an eine Firma in Irland ausstellen über folgende Dienstleistung:

  • Erstellung eines Website Designs

Das Arbeit wird komplett in Deutschland geleistet. Der Freiberufler ist Wohnhaft in Deutschland.

Die Arbeit wird über einen Zeitraum von einem Monaten geleistet. Es soll eine Schlussrechnung ausgestellt werden.

Muss die Rechnung mit DE USt / MWSt ausgestellt werden?
Wenn nein, welche Satz / Erklärung muss darauf stehen?

Ist der Empfänger verpflichtet USt / MWSt in sein Land zu bezahlen? Muss der Rechnung ein Vermerk hierzu tragen? Falls ja, welche?

Der Auftraggeber fragt den Freiberufler nach einer VAT Registrierung? Was ist damit gemeint? Der Freiberufler muss in Deutschland keine Umsatzsteuer bezahlen.

Herzlichen Dank für alle Kommentare!

Servus,

Ort der sonstigen Leistung ist Irland. Der Umsatz ist nicht steuerbar in Deutschland.

Die Rechnung muss die USt-Identifikationsnummer des Unternehmers enthalten, der die Leistung erbringt, und diejenige des Empfängers der Leistung.

Sie muss ohne deutsche USt ausgestellt werden, und mit dem Hinweis „Subject to VAT in Ireland. VAT is due by the beneficiary of the services“.

Die Leistung muss in einer zusammenfassenden Meldung an das BZSt gemeldet werden. Beim BZSt gibts auch auf Antrag eine USt-Identifikationsnummer.

Schöne Grüße

MM

Der Freelancer ist Kleinunternehmer, ist also Mehrwertsteuer befreit.
Normalerweise schreibt er auf seine Rechnungen immer

MwSt. wird nach §19 Abs. 1 UStG nicht erhoben

Wie sieht das bei der internationalen Rechnung aus?

Servus,

Ort der Leistung ist Irland, der Umsatz unterliegt nicht dem deutschen UStG, so dass auch § 19 Abs 1 UStG dafür keine Rolle spielt.

Schöne Grüße

MM