Veräußerung u. AfA

hallo,

A verkauft am 01.06.2008 seine eigentumswohnung, die er im jahr 2002 erworben hat.

bei der ermittlung des veräußerungsgewinnes ist die afa zu berücksichtigen.

frage:

wird die afa im verkaufsjahr nur zeitanteilig berücksichtigt oder für das ganze jahr gerechnet.

evtl. ein unterschied bei linearer oder degr. afa ?

danke und gruß inder

die Frage kann sich A doch alleine beantworten: wenn er ab 1.7. das Haus nicht mehr hat und auch nicht vermieten kann, was schließt man daraus???

E.

die Frage kann sich A doch alleine beantworten: wenn er ab
1.7. das Haus nicht mehr hat und auch nicht vermieten kann,
was schließt man daraus???

E.

naja, so ganz klar ist es nicht. ich kann ja auch im jahr der anschaffung die komplette afa (§ 7(5)) geltend machen bei unterjährigen erwerb…

I.

Hallo,
im Jahr des Verkaufs nur zeitanteilig, BFH Urteil vom 18.08.1977 - VIII R 93/74
Gruß
S.