hallo,
A verkauft am 01.06.2008 seine eigentumswohnung, die er im jahr 2002 erworben hat.
bei der ermittlung des veräußerungsgewinnes ist die afa zu berücksichtigen.
frage:
wird die afa im verkaufsjahr nur zeitanteilig berücksichtigt oder für das ganze jahr gerechnet.
evtl. ein unterschied bei linearer oder degr. afa ?
danke und gruß inder