Veräußerungsgewinn und Elterngeld

Hallo an alle Elterngeld-Experten,
da im Forum niemand auf meine Frage geantwortet hat, hoffe ich, Du kannst mir helfen.
Mal angenommen, eine Allgemeinärztin arbeitet im Kalenderjahr vor der Geburt eines Kindes (also 2009) selbständig in Teilzeit und in dieses Jahr fällt auch der Verkauf eines Praxisanteils. Im Steuerbescheid stünde dann das Einkommen aus selbständiger Arbeit und der Veräußerungsgewinn. Da bei Selbständigen aber meines Wissens der letzte Steuerbescheid zur Errechnung des Elterngeldes herangezogen wird, stellt sich mir die Frage, ob dabei auch der Veräußerungsgewinn oder nur das „echte“ Einkommen in die Berechnung eingeht. Würde mich über Aufklärung sehr freuen. Vielen Dank schonmal im voraus!
Schöne Grüße,
Otto

Es zählt ja generell nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit und dazu gehört meiner Meinung nach kein Veräußerungsgewinn.

Hallo Otto,
an sich wird zur Berechnung des Elterngeldes der Zeitraum vor der Geburt, sprich 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Liegt für diesen Zeitraum noch kein Steuerbescheid vor, so wird auf den letzten Steuerbescheid zurück gegriffen. Der Elternbescheid ergeht dann nach meiner Kenntnis vorläufig. Liegt dann der Steuerbescheid für den besagten Zeitraum vor, so wird der Elterngeldbescheid entgültig berechnet. Ob der besagte Veräußerungsgewinn dann allerdings als „Gewinn“ im Sinne von Einkommen gewertet wird, bezweifle ich. Hier empfehle ich direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle nachzufragen. Alles Gute und herzliche Grüße, S.

Hallo Otto1965,

als Grundlage für das Elterngeld wird das Einkommen herangezogen. Ein Veräußerungsgewinn ist kein Einkommen.
Zur Sicherheit würde ich bei der L-Bank mal anrufen.

Alles Gute!
Gruß Lore