Wie ist das mit der Buchung der Portokosten bei einer einfachen E-Ü- bzw. G-V-Rechnung?
Das Porto wird ja ohne MWst-Ausweis einkauft, das heißt die MWSt. kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.
Auf der Einnahmenseite hingegen wird die MWSt. ausgewiesen und mindert somit buchhalterisch als Ausgabe/Aufwendung den Gewinn/Überschuss.
Meine Frage ist, ob die Portokosten auf der Ausgabeseite netto = brutto gebucht werden, obwohl beim Porto als Einnahme ja differenziert wird?
An einem Beispiel konkretisiert: Wenn man als Unternehmer eine Briefmarke für 2,38 Euro einkauft und diese einem Kunden in Rechnung stellt, dann wird 0,38 € als MWSt. ans Finanzamt abgeführt.
In der Brutto-Spalte der Buchhaltung stehen als 2,38 und in der Netto-Spalte 2,00 €.
Welchen Betrag aber muss man in die Netto- und welchen in die Brutto-Spalte der Ausgaben eintragen?
Wie oben geht ja nicht, weil die MWSt. auf der Einkaufsquitung für die Briefmarke nicht ausgewiesen ist.
Also Jeweils 2,38?