Verbuchung von Portokosten

Wie ist das mit der Buchung der Portokosten bei einer einfachen E-Ü- bzw. G-V-Rechnung?

Das Porto wird ja ohne MWst-Ausweis einkauft, das heißt die MWSt. kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.
Auf der Einnahmenseite hingegen wird die MWSt. ausgewiesen und mindert somit buchhalterisch als Ausgabe/Aufwendung den Gewinn/Überschuss.

Meine Frage ist, ob die Portokosten auf der Ausgabeseite  netto = brutto gebucht werden, obwohl beim Porto als Einnahme ja differenziert wird?

An einem Beispiel konkretisiert: Wenn man als Unternehmer eine Briefmarke für 2,38 Euro einkauft und diese einem Kunden in Rechnung stellt, dann wird 0,38 € als MWSt. ans Finanzamt abgeführt.
In der Brutto-Spalte der Buchhaltung stehen als 2,38 und in der Netto-Spalte 2,00 €.

Welchen Betrag aber muss man in die Netto- und welchen in die Brutto-Spalte der Ausgaben eintragen? 
Wie oben geht ja nicht, weil die MWSt. auf der Einkaufsquitung für die Briefmarke nicht ausgewiesen ist.
Also Jeweils 2,38?

Hallo,

Wie ist das mit der Buchung der Portokosten bei einer einfachen E-Ü- bzw. G-V-Rechnung?
Das Porto wird ja ohne MWst-Ausweis einkauft, das heißt die MWSt. kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.

Wenn es sich um Porto der Post handelt, dann wird da keine ausgewiesen, weil keine anfällt. Vielleicht sind dann schon alle anderen Fragen geklärt.

Auf der Einnahmenseite hingegen wird die MWSt. ausgewiesen und mindert somit buchhalterisch als Ausgabe/Aufwendung den Gewinn/Überschuss.

Na erstmal erhöht sie den bei einer EÜR. Die Minderung tritt erst bei Abführung ans FA ein.

Meine Frage ist, ob die Portokosten auf der Ausgabeseite netto = brutto gebucht werden, obwohl beim Porto als Einnahme ja differenziert wird?

Es wird das gebucht, was aufgewendet wurde.

An einem Beispiel konkretisiert: Wenn man als Unternehmer eine Briefmarke für 2,38 Euro einkauft und diese einem Kunden in Rechnung stellt, dann wird 0,38 € als MWSt. ans Finanzamt abgeführt.

Dann hat man dem Kunden 2,00 € netto in Rechnung gestellt.

In der Brutto-Spalte der Buchhaltung stehen als 2,38 und in der Netto-Spalte 2,00 €.

Brutto- und Netto-Spalten kenne ich weder bei EÜR noch bei einer GuV. Das ergibt also keinen Sinn.

Welchen Betrag aber muss man in die Netto- und welchen in die Brutto-Spalte der Ausgaben eintragen?

Bei einer EÜR gibt es Einnahmen und Ausgaben. Die Vorsteuer ist da erstmal Aufwand und die vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Einnahme. Wird dann eine Umsatzsteuerschuld ans FA abgeführt, ist das wieder eine Ausgabe.

Wie oben geht ja nicht, weil die MWSt. auf der Einkaufsquitung für die Briefmarke nicht ausgewiesen ist.

Könnte daran liegen, dass keine angefallen ist.

Also Jeweils 2,38?

Sie müssen die Rechnung an den Kunden anders schreiben: Porto als Nebenleistung z.B. 2,40 + 19% .Dann haben Sie für Ihre interne Rechnung Aufwand Porto ( 2,38 gibt es mE nicht als Kosten) 2,40 und 2,40 als Ertrag, denn die 19% bekommt das Finanzamt.
Lia

Guten Tag

Ich weiss es auch nicht, aber vielleicht hilft Ihnen der nachfolgende Link:

http://www.akademie.de/wissen/mehrwertsteuer-auf-pos…mfg
A. Weber

Ei Servus,

nein, der Artikel hilft hier nicht, auch wenn die Worte „Post“ und „Umsatzsteuer“ drin vorkommen. Die Frage ging eigentlich anders.

Schöne Grüße

MM