Vereinsrecht einsicht ins kassenbuch

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch einzusehen ???

Also 1. kommt es immer auf die Vereinssatzung an. Sollte so ein Recht dort festgelegt sein, dann ist der Fall klar. Das ist aber aussergewöhnlich. Normalerweise steht nur den gewählten Kassenprüfern dieses Recht zu!

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Ja, jeder Zeit das soll heißen zu Geschäfts oder Büro ZEITEN!!!

LG Holger

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Alle Regelungen müssen in der Satzung niedergelegt werden.-
Üblicherweise gibt es gem. Satzung sog. Kassenprüfer; die bescheinigen schriftlich (für alle Mitglieder meistens bei der JHV vorzutragen) das Ergebnis ihrer Prüfung.
mfg+

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Sofern die Satzung nichts anderes sagt: nein. Dafür gibt es die Kassenprüfer.

Ein Mitglied hat nur bei Darlegung eines besonderen (berechtigten) Interesses Recht auf Einsicht in die Bücher und dann auch nur in dem sich aus dem Interesse ergebenden Umfang.

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

M.E. haben nur die Kassenprüfer das Recht dazu. Wende Dich schriftlich ein paar Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Kassenprüfer und bitte sie, Deiner Frage nachzugehen und Dir noch vor der Mitgliederversammlung eine Antwort zukommen zu lassen. Auch in der Mitgliederversammlung solltest Du Deine Fragen direkt an den kfm. Vorstand richten.
Gruß, Charly-Heinz

Hallo baer 1804,

die Kassenprüfung sollte in den Vereinssatzungen geregelt werden. Danach ist zu verfahren. Steht nichts in der Satzung - was schlecht ist - , entscheidet die Mitgliederversammlung über die über die Art und Weise der Prüfung, z.B. durch intensive Befragung in der MV, was ich noch nie erlebt habe, oder durch Einsetzung von Prüfern und Vertagung. Denn erst nach Prüfung sollte eine MV Entlastung erteilen. Das einzelne Vereinsmitglied hat kein Recht auf Einsichtnahmen, es sei denn, dies wäre satzungsrechtlich bestimmt. Eine solche Satzung ist mir nicht bekannt.

Gruß
hgf

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Hallo „baer1804“,

einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in das Kassenbuch des Vereines läßt sich aus dem Vereinsrecht nach BGB und HGB nicht ableiten, die Mitgliederversammlung hat aber die Verpflichtung zur „Aufsicht“ und „Entlastung“ der Vereinsorgane, Vorstand, Kassier und Revisoren, somit können Vereinsmitglieder in einer Mitgliederversammlung auch Auskunft zu einzelnen Themenbereichen der jeweiligen Berichte verlangen.
Beispielsweise kann zum Kassenbericht und zum Revisionsbericht detailiert nachgefragt werden.
Die Mitgliederversammlung kann auch eine Sonderrevision beschließen.
Die genaue Vorgehensweise wird in der Satzung des Vereins geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
kommt darauf an, ob die Vereinssatzung den Mitgliedern dieses Recht einräumt.
Falls die Satzung keine Aussage trifft, steht einem Mitglied kein Einsichtsrecht zu.
Gruß
B. Kaufmann

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
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Hallo,
meines Wissen hat jedes Mitglied das Recht in das Kassenbuch zu schauen. Der Kassenwart muss dieses Zeitnah ermöglichen und führen.

MfG

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
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Das ist Aufgabe des Kassenprüfers/Kassenrevisors. Setzt dich mit der im Verein dafür gewählten Person in Verbindung.
Gruß, Daniela

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
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Hallo,

das kommt auch darauf an, ob die Satzung das vorsieht. Normalerweise haben „einfache“ Mitglieder nicht das Recht, Einsicht in das Kassenbuch zu nehmen. Zur Überwachung des Kassenwarts wurden ja entsprechend Kassenrevisoren gewählt, die vor der Jahres-hauptversammlung die Kasse prüfen. Auf Basis dieser Prüfung wird dann der Kassenwart entlastet…oder eben auch nicht.
Wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, das z.B. Vereinsmittel satzungswidrig eingesetzt wurden, so kann die Einsichtnahme in das Kassenbuch ebenfalls auf der JHV beantragt werden oder Sie müssen während der JHV entsprechend unangenehme Fragen stellen.

Gruß,

twilight666

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Hallöchen,

nein, denn dafür werden die Kassenprüfer gewählt. Das Mitglied kann Einblick in den Jahresabschluß verlangen, aber nicht ins Kassenbuch oder die Belege.
Bei ernsthaften Zweifeln bleibt nur eine entsprechende Info an die Kassenprüfer oder der Weg zur Staatsanwaltschaft (nicht sinnvoll bei 3,50 Euro).
Das kann schon allein aus Datenschutzgründen auch nicht anders sein. Überdies gibt es Vereine mit zigtausend Mitgliedern, das wäre dann praktisch ganz unmöglich.

Beste Grüße

Detlef Oeffner 03322-279480

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
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Nur in der Mitgliederversammlung. Ist umstritten. Siehe BGH AZ: II ZR 219/09

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
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Hallo baer1804,

erst einmal muss ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen, ich bin gesundheitlich recht angeschlagen und kann nicht jeden Tag ins Netz.
Aber nun zu deiner Frage:
Wenn nichts dazu in der Satzung steht, hat jedes Mitglied das Recht auf Einsicht. Aber ich denke, auch bei euch gibt es dazu einen Punkt in der Satzung. Außerdem hat jeder Verein einen Kassenwart bzw. -prüfer, an den solltest du dich zu erst wenden. Sollte dies deinen Verdacht nicht aus dem Weg räumen, dann hast du die Möglichkeit bis zur Jahreshauptversammlung zu warten, dort müssen alle Kontenbewegungen, sprich alle Ein- und Ausgänge im Verein dargelegt und belegt werden. Ich denke, das wird dir zu lange dauern, dann gibt es die Möglichkeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen zu lassen, diese darf dann auch Einsicht nehmen und zu guter Letzt, wenn alles nichts fruchtet, dann sollte man sich schriftlich ans Finanzamt wenden, denn die sind für die Prüfung und die Richtigkeit aller Fördergelder, Vereinseinnahmen und Ausgaben zuständig.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen und wünsche viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
1monchen

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Lieber baer1804,
Danke für Ihre Anfrage. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf Einsicht der Bücher und Schriften des Vereins, es sei denn, das Recht wird ausgeübt zu einem offensichtlichen gesetz- oder satzungswidrigen Zweck.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

hallo steht mir als mitglied zu in das vereinkassenbuch
einzusehen ???

Hallo Baer 1804

Ich möchte die Antwort aus dem Buch „Mein Verein“ zitieren.
Der Vorstand hat auf Verlangen Auskunft über die Vereisangelgenheiten zu geben, Paragraph 666 BGB.
Üblicher weise wird der Vorstand in der Mitgliederversammlung dies im Rahmen seines Geschäftsbericht vornehmen, wobei auch sachliche Fragen zu beantwortet sind.
Ansonsten geht die Rechtsprechung davon aus,das außerhalb von Mitgliederversammlungen kein besonderer, umfassender Auskunftsanspruch gegenüber einzelnen Mitgliedern besteht. Der Vortand stht ausschließlich zum Verein selbst in eieem Rechtsverhältnis, nicht gegenüber einzelnen Mitgliedern.
Die Aussage bezieht sich auf einen eingetragenen Verein, ( e.V )
Gruß, Schützenmeister

Guten Tag,
ich habe eine Frage.
wenn ein Vorstand bei der Jahreshauptversamlung entlastet wurde, hat dann ein Vereinsmitglied das Recht nochmals die Kasse von einer Fremden Person prüfen zu lassen.