Verlustverrechnung - eheschließung

hallo zusammen,

folgendes mister x hat verluste auf die folgejahre vortragen lassen und wird im jahr 2009 anscheinend keine einkünfte haben. mister x hat sich dazu entschlossen seine freundlin 2009 zu heiraten.

wie verhält sich das mit dem verlustvortrag, wenn der gemeinsame splittingtarif gewählt wird?

entfällt der verlustvortrag, da die ehegatten nun als ein gemiensamer einkommensssteuerzahler gesehen wird?

oder wird dieser gleich mit dem einkommen des ehepartners verrechnet?

freundliche grüße

alex

oder wird dieser gleich mit dem einkommen des ehepartners
verrechnet?

Ja.