Hallöchen,
Ich habe neulich durch Zufall unter google diesen abschnitt gelesen:
Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. … dann
können daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit
geltend gemacht.
Dies würde generell bedeuten dass wenn man Werbungskosten geringer wie 920 Euro hat und den Pauschbetrag in Anspruch nimmt und durch den Pauschbetrag zu einem Minuseinkommen kommt dies nicht als Verlustvortrag gilt ?
Auf dem link zu diesem Abschnitt waren keine näheren Erläuterungen oder Begründungen hierzu zu finden. Von daher zweifel ich diese Meinung an und es würde mich interessieren ob jemand anderer Meinung ist oder dies auch stichhaltig begründen kann.
Ich freue mich auf eine Rege Diskussion
Gruß Micha