Vermietung einer Immobilie - vergessene Afa -

Hallo,

wenn jemand seine bisher fast 20 Jahre selbst genutzte Eigentumswohnung nun vermietet und bei der Steuererklärung vergisst die lineare Abschreibung abzusetzen - wie lange nachträglich (vieviele Jahre rückwirkend) kann man das beim Finanzamt nachholen? Geht das überhaupt?
Was gibt man denn überhaupt an bei der Afa-Erklärung?
Den Kaufpreis einschl. Kosten von vor 20 Jahren?
DANKE!!!

wenn jemand seine bisher fast 20 Jahre selbst genutzte
Eigentumswohnung nun vermietet und bei der Steuererklärung
vergisst die lineare Abschreibung abzusetzen - wie lange
nachträglich (vieviele Jahre rückwirkend) kann man das beim
Finanzamt nachholen?

nur in den noch offenen fällen. einspruchsfrist oder unter vorbehalt der nachprüfung.

Was gibt man denn überhaupt an bei der Afa-Erklärung?

google: gebäude-afa beispiel

Den Kaufpreis einschl. Kosten von vor 20 Jahren?

ja, so ungefähr… lies dich mal ein und frag, wenns nicht klar wird.

gruß inder

sorry, aber bei mir konnte ich die Afa auch nicht nachträglich ansetzen. Nur für das Jahr der aktuellen Steuererklärung. Übel, wenn man sowas vergessen hat oder vorher nicht gewusst hat. Ging mir auch so…

Servus,

vermutlich hast Du den Fehler gemacht, die AfA für zurückliegende Jahre nicht in geänderte Steuererklärungen für zurückliegende Jahre aufzunehmen, sondern im falschen Jahr zu erklären. Dann hilft auch der Vorbehalt der Nachprüfung nichts.

Schöne Grüße

MM

Hallo und einen guten Tag!
Der sichere Teil der Antwort: Die AFA gilt für die Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notargebühren u.s.w.) abzüglich des Grundstückswertes.Sollte das im Kaufvertrag nicht getrennt aufgeführt sein, haben die Gemeinden auch Bodenrichtwertkarten, die evtl. sogar im Internet einzusehen sind.
Der unsichere Teil der Antwort: Der vergessene Abzug müßte 4 Jahre rückwirkend gehen, weil es m.E. eine offensichtliche Unrichtigkeit (§129 AO) in der Steuererklärung ist. Das Kaufdatum - das ja in der Anlage Vermietung eingetragen wird - weist darauf hin, wieviel AfA übrig ist. Welche Förder- oder Abschreibungsformen bei der selbstgenutzten Immobilien vor 20 Jahren gültig waren und ob sich da etwas auf die heutige AfA auswirkt, sollte auch geprüft werden; ich kann mich nicht genau daran erinnern, habe nur so ein Gefühl (neue / alte Bundesländer / denkmalgeschützte Immobilien / u.s.w.)

Hoffe, die Auskunft hat genutzt und sende viele Grüße

Der unsichere Teil der Antwort: Der vergessene Abzug müßte 4

Jahre rückwirkend gehen, weil es m.E. eine offensichtliche
Unrichtigkeit (§129 AO) in der Steuererklärung ist.

es heisst offenbare unrichtgkeit. und die trifft hier leider nicht zu, da dem finanzamt die afa ja nicht bekannt war.

wenn es in einem jahr nur vergessen wird, weil der eintrag fehlt, dann kommt man über den 129er rein, aber nicht, wenn man von anfang an verdaddelt hat, dass afa vorliegt.

gruß inder