Verpflegungsgeld Spesen, Steuer

hallo,

wenn ich mehr als 8 bzw 10 Stunden von der Wohnung entfernt tätig bin, kann ich „Mehrverpflegungsgeld“ beantragen?

hallo,

wenn ich mehr als 8 bzw 10 Stunden von der Wohnung entfernt
tätig bin, kann ich „Mehrverpflegungsgeld“ beantragen?

Hallo Schaub Manni,

Deine Frage ist nicht ganz präziese; ich antworte daher auf die mir erscheinenden Möglichkeiten:

– Ich gehe davon aus, daß die Zeitangaben auf die Abwesendheit von zu Hause bezogen sind; also incl. Fahrzeit.

– Dein Arbeitgeber muß nur Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bezahlen; erfolgen jedoch auch Fahrten vom Stammsitz zur Montagestelle, gelten diese als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

– Handelt es sich um Geschäftsreisen, kannst Du in Deiner Reisekostenabrechnung Verpflegungsaufwand geltend machen; die Formulare und damit die steuerlich zulässigen Sätze findest Du im Internet.

Hast Du aber einen normalen Arbeitsplatz und bist aufgrund der räumlichen Entfernung länger unterwegs, kannst Du diese Mehraufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Ich empfehle „ELSTER“ vom Finanzamt, dies ist kostenfrei zum runterladen und und enthält die amtlichen Werte ( Anlage N Werbungskosten ).

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Herr Schaub,

ich gebe meinen Verpflegungsmehraufwand immer bei der Steuererklärung an.

Glg

hallo,

wenn ich mehr als 8 bzw 10 Stunden von der Wohnung entfernt
tätig bin, kann ich „Mehrverpflegungsgeld“ beantragen?

Hallo,

das hängt davon ab; Sind Sie

  1. Selbstständig tätig ? > Kein Abzug möglich
  2. Nichtselbstständig (Angestellt) ? > Abzug nur möglich,
    wenn Sie nicht an der regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind: länger als 8 Std (= 6 €) länger als 14 Std (12 €).

herzlichen Dank

herzlichen Dank,
ich bin meist (auch ohne Fahrzeit) mehr als 10 - 12 Stunden auf der Arbeit. Fallen dafür Spesen an oder nur für Fahrer und Monteure?

hallo,

wenn ich mehr als 8 bzw 10 Stunden von der Wohnung entfernt
tätig bin, kann ich „Mehrverpflegungsgeld“ beantragen?

Hallo,

Sind sie dann im betrieb oder auswärts beruflich tätig?

MfG
Michelle

herzlichen Dank,
ich bin meist (auch ohne Fahrzeit) mehr als 10 - 12 Stunden
auf der Arbeit. Fallen dafür Spesen an oder nur für Fahrer und
Monteure?

Hallo Schaub Manni,

aus Zeitgründen kann ich leider nicht nachlesen.

Aber m. E. kannst Du Verpflegungsmehraufwand geltend machen in der Steuererklärung, wenn Deine Abwesendheit von zu Hause die Norm übersteigt.

Nochmals mein Hinweis auf „Elster“ des FA.

Es spielt m. E. keine Rolle, in welcher Tätigkeit Du unterwegs bist; wichtig ist nur der jeweilige Beweis.

Und sei nicht so schüchtern:
Erkläre in der Steuererkärung Deine Mehraufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Beweis der Abwesenheit.

Wenn das FA Dir nicht folgt, kann man immer noch tiefer einsteigen.

Ich bin kein Steuerberater, nur Praktiker.

Ich empfehle in Zweifel mit dem FA auch im Vorfeld zu sprechen; habe so recht gute Erfahrungen gemacht.

Hintergrund:

– Erklärung wird nicht anerkannt
– Bescheid des FA mit verminderten Abzügen
– Widerspruch

Alle haben Arbeit; warum nicht im Vorfeld klären.

Wenn man die Meinung des FA nicht für richtig hält, kann man sich ja dann schlau machen.

MfG

Stefan Seidel

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hallo,
ich bin im Betrieb tätig, dass jedoch 10-11 Stunden täglich
Herzlichen Dank

herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich werde mir nun mal das Elster Formular ansehen

hallo,
ich bin im Betrieb tätig, dass jedoch 10-11 Stunden täglich
Herzlichen Dank

Hallo,

Verpflegungsmehraufwand bekommst du nur wenn du außerhalb des Betriebes aber wegen deiner arbeit tätig bist, also auswärts tätig bist. Die Arbeitsstelle gehört nicht dazu.

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vielen Dank

vielen Dank

Wenn du meine Hilfe bewerten würdest, wäre ich dankbar.

MfG
Michelle

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