Verplfegungsmehraufwand

Hallo Alle!!

Ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Wenn jemand für 181 Tage ins Ausland geht, kann er dann für diese Zeit einen Verpflegungsmehraufwand ansetzen?
Weitere Annahme: Die Person erhält von seinem Arbeitgeber die Hälfte des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwands. Zum Beispiel für Spesen anstatt 36 Euro nur 18 Euro und für die Unterkunft anstatt 110 Euro nur 55 Euro. Wie müßte die Person diesen Sachverhalt in seiner Steuererklärung erfassen?

Vielen lieben Dank!!

Verpflegungsmehraufwand Ausland
Hi,

Ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Wenn jemand
für 181 Tage ins Ausland geht, kann er dann für diese Zeit
einen Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

Können tut er schon, nur wie sie sich auswirken, kommt drauf an, wie die entsprechenden Einkünfte besteuert werden.

Ist es im Beispielsfall ein deutscher Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer für 181 Tage ins Ausland (welches Land?) verschickt?

Schöne Grüße
C.

Ist es im Beispielsfall ein deutscher Arbeitgeber, der seinen
Arbeitnehmer für 181 Tage ins Ausland (welches Land?)
verschickt?

Schöne Grüße
C.

hallo,

als die person würde weiter von deutschland aus bezahlt werden und nur für die 181 tage für ein projekt in beispielsweise die usa entsendet.

vg anja

Ich denk mal das funzt nicht. Der Verpflegungsmehraufwand ist ja für Reisen gedacht. ich bin sicher da gibt es eine zeitliche Beschränkung bis zu der von einer Reise ausgegangen wird. Aber das sind eigentlich typische Fragen die man gleich seinem Sachbearbeiter beim FA stellen kann. Der ist zur Auskunft verpflichtet !!

Hi,

Ich denk mal das funzt nicht.

und womit begründet du diese Meinung?

Der Verpflegungsmehraufwand ist
ja für Reisen gedacht. ich bin sicher da gibt es eine
zeitliche Beschränkung bis zu der von einer Reise ausgegangen
wird.

und kannst du diese Auffassung belegen?

Aber das sind eigentlich typische Fragen die man gleich
seinem Sachbearbeiter beim FA stellen kann. Der ist zur
Auskunft verpflichtet !!

Auskunft ja, Steuerberatung nein

Schöne Grüße
C.

Mehraufwand für Verpflegung Ausland
Hi,

Wenn jemand
für 181 Tage ins Ausland geht,

dann ist das weniger als 183 Tage. Wird der Lohn von einem deutschen Arbeitgeber bezahlt, ist er in Deutschland voll steuerpflichtig.

kann er dann für diese Zeit
einen Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

es können alle Werbungskosten wie bei einem Deutschlandeinsatz wie z.B. doppelter Haushalt geltend gemacht werden. Für das Ausland gibt es erhöhte Pauschalen für Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft.

Die Tabellen kann man bei www.bundesfinanzministerium.de als pdf-File runterladen, einfach als Suchbegriff Auslandspauschalen oder Mehraufwand für Verpflegung eingeben! Falls es nicht klappt, nochmal melden, ab Mittwoch kann ich die Tabellen wieder anschauen. Jetzt habe ich sie nicht parat.

Weitere Annahme: Die Person erhält von seinem Arbeitgeber die
Hälfte des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwands. Zum Beispiel
für Spesen anstatt 36 Euro nur 18 Euro und für die Unterkunft
anstatt 110 Euro nur 55 Euro. Wie müßte die Person diesen
Sachverhalt in seiner Steuererklärung erfassen?

Die Werbungskosten werden zunächst in voller Höhe aufgelistet und dann die Erstattung des Arbeitgebers abgezogen.

Schöne Grüße
C.