Mehraufwand für Verpflegung Ausland
Hi,
Wenn jemand
für 181 Tage ins Ausland geht,
dann ist das weniger als 183 Tage. Wird der Lohn von einem deutschen Arbeitgeber bezahlt, ist er in Deutschland voll steuerpflichtig.
kann er dann für diese Zeit
einen Verpflegungsmehraufwand ansetzen?
es können alle Werbungskosten wie bei einem Deutschlandeinsatz wie z.B. doppelter Haushalt geltend gemacht werden. Für das Ausland gibt es erhöhte Pauschalen für Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft.
Die Tabellen kann man bei www.bundesfinanzministerium.de als pdf-File runterladen, einfach als Suchbegriff Auslandspauschalen oder Mehraufwand für Verpflegung eingeben! Falls es nicht klappt, nochmal melden, ab Mittwoch kann ich die Tabellen wieder anschauen. Jetzt habe ich sie nicht parat.
Weitere Annahme: Die Person erhält von seinem Arbeitgeber die
Hälfte des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwands. Zum Beispiel
für Spesen anstatt 36 Euro nur 18 Euro und für die Unterkunft
anstatt 110 Euro nur 55 Euro. Wie müßte die Person diesen
Sachverhalt in seiner Steuererklärung erfassen?
Die Werbungskosten werden zunächst in voller Höhe aufgelistet und dann die Erstattung des Arbeitgebers abgezogen.
Schöne Grüße
C.