Servus,
1.) Lieferung von Deutschland nach Deutschland:
Rechnung für den Kunden muss mit USt ausgestellt werden.
Falls es sich nicht um eine steuerbefreite Lieferung handelt, z.B. Lieferung von Blutkonserven oder Frauenmilch.
2.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde ohne
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden muss mit deutscher USt ausgestellt
werden.
In der Regel: Ja.
3.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde mit
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden kann ohne USt. ausgestellt werden.
Der Umsatz ist steuerfrei, wenn der Versender nachweisen kann, daß die gelieferte Ware in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates gelangt ist. Nur dann. Ferner obliegt es dem Versender, die Gültigkeit der ihm vorgelegten USt-ID-Nummer zu überprüfen.
4.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde ohne
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden kann ohne USt. ausgestellt werden.
Der Umsatz ist steuerfrei, wenn der Versender nachweisen kann, daß die gelieferte Ware zum Verbleib in Drittlandsgebiet gelangt ist.
5.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde mit
USt-ID-Nummer):
Wenn der Kunde eine USt-ID-Nummer hat, ist er Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Eine Lieferung in Drittlandsgebiet kann in so einem Fall verschiedene Ursachen haben. Alle möglichen Konstellationen , die ich mir dazu vorstellen kann, führen zwar zur USt-Befreiung, aber aus verschiedenen Gründen. Das ist deswegen wichtig, weil bei Steuerbefreiungen (auch den vorher schon genannten!) grundsätzlich der Grund der Befreiung auf der Rechnung angeführt werden muss. Kann man also in der vorgeführten Knappheit nicht im Einzelnen beurteilen.
Beiläufig: Dein Nick lässt vermuten, daß Du Dich im Zusammenhang mit Beruf oder Ausbildung mit Steuern beschäftigst. In diesem Fall empfehle ich Dir dringend, Dir den Begriff „Mehrwertsteuer“ ganz schnell wieder abzugewöhnen. Der Begriff stammt aus der Steuersystematik und aus dem europäischen Recht. Im deutschen nationalen Recht gibt es kein Mehrwertsteuergesetz, keine Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung, keine Mehrwertsteuerrichtlinien, und in der Durchführung der Besteuerung keine Mehrwertsteuervoranmeldung und keine Mehrwertsteuererklärung. Kurz: Eine „Mehrwertsteuer“ gibt es in D streng genommen nicht.
Schöne Grüße
MM