Versand ins Ausland ohne MwSt., bei Postpaketen

Hallo

Ich denke, im Grunde habe ich das mit der MwSt-freien Lieferung ins Ausland ganz gut verstanden :smile:
Aber da ich doch nicht so ganz sicher bin, wollte ich mich hier bei Euch nochmal erkundigen.
Und über Euren Rat würde ich mich wirklich riesig freuen :smile:

1.) Lieferung von Deutschland nach Deutschland:
Rechnung für den Kunden muss mit MwSt. ausgestellt werden.

2.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde ohne USTID):
Rechnung für den Kunden muss mit deutscher MwSt. ausgestellt werden.

3.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde mit USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

4.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde ohne USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

5.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde mit USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

Ist das soweit erstmal ales richtig?
(Ich gehe dabei immer von einem Gewerbe aus, welches kein Kleingewerbe ist).

Gruß
Uwe

Hallo
3.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde mit
USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

4.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde ohne
USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

5.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde mit
USTID):
Rechnung für den Kunden kann ohne MwSt. ausgestellt werden.

Erst einmal: Das heißt nicht UStID sondern „Varemodtagers moms-nr“.

Ansonsten möchte ich auf

/t/eu-rechnung-ins-binnenausland/4715709

weiter unten hinweisen.

Und zuletzt die Warnung: Vergisst man diverse Sätze für Rechnungen nach EU (Steuerfrei nach § 4 Nr…) und Drittland (Tax reversed …), kann es sein, dass einem das FA dennoch USt zahlen lässt.

Ob der Rechnungsbetrag als 119% (und 19% USt enthaltend, die abzuführen sind) interpretiert wird oder als 100% und 19% aufaddiert (und abgeführt) werden, was nochmal ca. 20% teurer kommt, kann ich nicht sagen.

Warnung: Ich bin kein Steuerprofi, wurde aber auf die beschriebene Gefahr hingewiesen.

Servus,

1.) Lieferung von Deutschland nach Deutschland:
Rechnung für den Kunden muss mit USt ausgestellt werden.

Falls es sich nicht um eine steuerbefreite Lieferung handelt, z.B. Lieferung von Blutkonserven oder Frauenmilch.

2.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde ohne
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden muss mit deutscher USt ausgestellt
werden.

In der Regel: Ja.

3.) Lieferung von Deutschland ins EU-Ausland (Kunde mit
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden kann ohne USt. ausgestellt werden.

Der Umsatz ist steuerfrei, wenn der Versender nachweisen kann, daß die gelieferte Ware in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates gelangt ist. Nur dann. Ferner obliegt es dem Versender, die Gültigkeit der ihm vorgelegten USt-ID-Nummer zu überprüfen.

4.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde ohne
USt-ID-Nummer):
Rechnung für den Kunden kann ohne USt. ausgestellt werden.

Der Umsatz ist steuerfrei, wenn der Versender nachweisen kann, daß die gelieferte Ware zum Verbleib in Drittlandsgebiet gelangt ist.

5.) Lieferung von Deutschland ins nicht-EU-Ausland (Kunde mit
USt-ID-Nummer):

Wenn der Kunde eine USt-ID-Nummer hat, ist er Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Eine Lieferung in Drittlandsgebiet kann in so einem Fall verschiedene Ursachen haben. Alle möglichen Konstellationen , die ich mir dazu vorstellen kann, führen zwar zur USt-Befreiung, aber aus verschiedenen Gründen. Das ist deswegen wichtig, weil bei Steuerbefreiungen (auch den vorher schon genannten!) grundsätzlich der Grund der Befreiung auf der Rechnung angeführt werden muss. Kann man also in der vorgeführten Knappheit nicht im Einzelnen beurteilen.

Beiläufig: Dein Nick lässt vermuten, daß Du Dich im Zusammenhang mit Beruf oder Ausbildung mit Steuern beschäftigst. In diesem Fall empfehle ich Dir dringend, Dir den Begriff „Mehrwertsteuer“ ganz schnell wieder abzugewöhnen. Der Begriff stammt aus der Steuersystematik und aus dem europäischen Recht. Im deutschen nationalen Recht gibt es kein Mehrwertsteuergesetz, keine Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung, keine Mehrwertsteuerrichtlinien, und in der Durchführung der Besteuerung keine Mehrwertsteuervoranmeldung und keine Mehrwertsteuererklärung. Kurz: Eine „Mehrwertsteuer“ gibt es in D streng genommen nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich möchte noch anmerken, dass bei Versand-Lieferungen ins EU-Land an Privatpersonen die Lieferschwellen des jeweiligen Landes zu beachten sind. Werden diese überschritten fällt die USt des jeweiligen Landes an und man muss im EU-Ausland ebenfalls eine „USt-“ Erklärung abgeben. Am Besten durch einen Fiskalvertreter in diesem EU-Land. (§3c UStG)

Die Lieferschwellen gibt´s in R 42j UStR.

Sonnige Grüße von Soni

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