Versandkosten plus Mehrwertsteuer?

Hallo,

Darf der Lieferant die auf der Rechnung aufgeführten Versandkosten mit der Mehrwertsteuer beaufschlagen?

Gruß Bernd O.

Ja

Darf der Lieferant die auf der Rechnung aufgeführten
Versandkosten mit der Mehrwertsteuer beaufschlagen?

Er darf nicht, er muss.

Er darf nicht, er muss.

Es sei denn, er ist Kleinunternehmer.

Gruß JoKu