Versorgungsausgleich Formular R250 was tun damit?

Hallo zusammen,
für meine Scheidung habe ich diverse Formulare zum Versorgungsausgleich bekommen.

Kein Problem.

Nur das Formular R250 bereitet mir Kopfzerbrechen.

Laut HOtline der Rentenversicherung ist vom Arbeitgeber eine gesonderte Meldung durchzuführen, welche mein Arbeitgeber bereits gemacht hat, weil ich aus der Firma ausgeschieden bin.

Ebenfalls laut HOtline ist das Formular R250 hinfällig. Leider sagt mein Anwalt dass das Formular R250 für den Scheidungsverlauf notwendig ist.

Kann mir jemand erklären, was ich genau mit dem Formular machen muss? Wer muss es ausfüllen? Was muss ausgefüllt werden?

Laut meinem Arbeitgeber füllt das angeblich die Rentenversicherung aus, aber die sagen wieder was anderes.

Mein letzter Arbeitgeber weis nicht was damit zu tun ist, und ich weis auch nicht was oder wer das ausfüllt.

Könnt Ihr mir da behilflich sein zur Aufklärung meiner Fragen?

Hallo,

dieses Formular wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und an
die Rentenversicherung geschickt.

Gruß

Franjo

Hallo zusammen,
für meine Scheidung habe ich diverse Formulare zum
Versorgungsausgleich bekommen.

Kein Problem.

Nur das Formular R250 bereitet mir Kopfzerbrechen.

Laut HOtline der Rentenversicherung ist vom

Arbeitgeber eine

gesonderte Meldung durchzuführen, welche mein

Arbeitgeber

bereits gemacht hat, weil ich aus der Firma

ausgeschieden bin.

Ebenfalls laut HOtline ist das Formular R250

hinfällig. Leider

sagt mein Anwalt dass das Formular R250 für den
Scheidungsverlauf notwendig ist.

Kann mir jemand erklären, was ich genau mit dem

Formular

machen muss? Wer muss es ausfüllen? Was muss

ausgefüllt

werden?

Laut meinem Arbeitgeber füllt das angeblich die
Rentenversicherung aus, aber die sagen wieder was

anderes.

Mein letzter Arbeitgeber weis nicht was damit zu tun

ist, und

ich weis auch nicht was oder wer das ausfüllt.

Könnt Ihr mir da behilflich sein zur Aufklärung meiner

Fragen?

Vielen Dank für die Antwort.
Was muss denn im Fall der Scheidung in dem Datumsfeld eingetragen werden bis wann die gesonderte Meldung umfassend sein soll?

Bis Monat an dem die Scheidung eingereicht wurde?

Soryy, das Formular kenne ich auch nicht…

Hallo,

der AG hat auf Verlangen des Versicherten diese Bescheinigung für die Zeit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bis zu drei Monate im Voraus auszustellen § 194 Sechstes Buch im SGB

Nach § 98 des zehnten Buches SGB ist der AG dazu verpflichtet.

www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Danke für die Antwort,

heisst das nun ich geb das blanko Formular R250 meinem Arbeitgeber, sag ihm ich habe die Scheidung zum März 2010 eingereicht und er füllt das aus und schickt es selbst zur Rentenversicherung?

Was passiert danach? bekomme ich da wieder was zurück was ich dem Anwalt weiterleite wegen Scheidung?

Danke für die Antwort,

heisst das nun ich geb das blanko Formular R250 meinem
Arbeitgeber, sag ihm ich habe die Scheidung zum März 2010
eingereicht und er füllt das aus und schickt es selbst zur
Rentenversicherung?

Was passiert danach? bekomme ich da wieder was zurück was ich

Antwort.

Dieses Formular dient nur zur Weiterleitung an den AG. Die gesonderte Mitteilung wird vom AG elektronisch an die RV übermittelt. Dort werden dann die Daten erfasst und können im Rahmen des Versorgungsausgleichs angefordert werden.

So sollte es eigentlich ablaufen
www.tuerk-versicherungen.de

Keine Ahnung. Bin kein Experte für die „gesetzliche RV“

Bitte sehr,

normalerweise wird der Versorgungsausgleich bis zum Tag
an dem „im Namen des Volkes“ geschieden wird
durchgeführt. Folglich wird auch bis zu diesem Tag
gerechnet, egal ab alter oder aktueller Arbeitgeber
oder Arbeitsamt.
Sicher ist es schwierig alle Daten zusammen zu stellen.
Dein alter Arbeitgeber kann ja bis zu Deinem
Ausscheiden bescheinigen, der aktuelle bis jeweils zum
Ende des laufenden Monats. Solltest Du arbeitslos sein
reicht der ALG I -Bescheid.
Gruß

Franjo

Vielen Dank für die Antwort.
Was muss denn im Fall der Scheidung in dem Datumsfeld
eingetragen werden bis wann die gesonderte Meldung

umfassend

sein soll?

Bis Monat an dem die Scheidung eingereicht wurde?

Leider kannich hier nicht helfenb
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider muss ich da passen und habe keinen Rat für diese Frage! Aber ich würde die RV nochmals anrufen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Leider habe ich deine Anfrage erst spät bekommen und denke, dass dir bereits andere User geholfen haben.

Grundsätzlich solltest du alle Formulare selbst an die betreffenden Stellen weiterleiten (Kopie für deine Akten), damit das Verfahren nicht unnötig verzögert wird.

Die Scheidung kann erst vom Familiengericht ausgesprochen werden, wenn der Versorgungsausgleich erledigt ist. Da das Verfahren in Einzelfällen durch die Beschaffung aller Nachweise viel Zeit in Anspruch nimmt, entschließen sich manche Paare dazu, gegenseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches zu verzichten. Wenn es sich um relitiv geringe Ansprüche handelt, kann das auch sinnvoll sein.

Eine vorläufige Berechnung bzw. Schätzung kann man auch in Beratungsstellen durchführen lassen, damit man nicht für 2 Mark Fünfzig ein halbes Jahr Zeit vertrödelt.

Einer meiner Mandanten war zu einem relativ hohen Betrag für Trennungsunterhalt verpflichtet worden. Um die Vollziehung der Scheidung zu beschleunigen, hat er auf Durchführung des Vers.-Ausgleichs verzichtet. Die Ehefrau meinte damit ein Geschäft zu machen, weil sie etwas mehr verdient hatte. Im Endeffekt wären es aber nur Cent-Beträge beim Rentenanspruch gewesen, hatte ich errechnet. Kurz und gut, nach dem beiderseitigen Verzicht konnte das Gericht die Scheidung durchführen und der Mann sparte gut 5.000 Euro. Ist doch kein schlechtes Geschäft, oder?

Falls dir dein Anwalt mit dem Formular nicht helfen kann, kontaktiere eine Ortsgruppe des vafk/Väteraufbruch in deiner Nähe. Dort können Betroffene dir wertvolle Ratschläge geben.

Alles Gute im weiteren Scheidungskrieg!

Gruß aus Hamburg

Steve-HH