Hallo zusammen,
folgender Fall.
Die Einnnahmen eines Freiberuflers überstiegen 2010 den Grenzbetrag ab welchen dann im Folgejahr die MwSt. auf seinen Rechnungen ausgewiesen werden muss.
Dies hat er auch gemacht, aber versäumt die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils zu machen.
Im war nicht bekannt das dies so gemacht werden muss.
Mir der Steuererklärung für 2010 wies in das FA darauf hin diese Erklärungen ab dem Januar 2010 nachzureichen und gewährte hierfür eine Frist bis zB. 10.06.2012.
Er machte die Ust-Anmeldungen mit verspätung sodass diese zwei Tage zu spät, am 12.06.2012 beim FA ankamen.
Darauf berechent das FA einen Verspätungszuschlag für jeden einzelnen Monat seit Januar 2010 plus erhöhte Verspätungszuschläge wegen mehrfacher Verspätung.
Wäre das Verhalten des FA im diesem Fall korrekt ?
Mir bestem Dank
Ray