Verspätungszuschläge Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo zusammen,

folgender Fall.

Die Einnnahmen eines Freiberuflers überstiegen 2010 den Grenzbetrag ab welchen dann im Folgejahr die MwSt. auf seinen Rechnungen ausgewiesen werden muss.

Dies hat er auch gemacht, aber versäumt die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils zu machen.
Im war nicht bekannt das dies so gemacht werden muss.

Mir der Steuererklärung für 2010 wies in das FA darauf hin diese Erklärungen ab dem Januar 2010 nachzureichen und gewährte hierfür eine Frist bis zB. 10.06.2012.

Er machte die Ust-Anmeldungen mit verspätung sodass diese zwei Tage zu spät, am 12.06.2012 beim FA ankamen.

Darauf berechent das FA einen Verspätungszuschlag für jeden einzelnen Monat seit Januar 2010 plus erhöhte Verspätungszuschläge wegen mehrfacher Verspätung.

Wäre das Verhalten des FA im diesem Fall korrekt ?

Mir bestem Dank
Ray

aber versäumt, die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils zu machen.
Im war nicht bekannt, daß dies so gemacht werden muß.

Mir der Steuererklärung für 2010 wies in das FA darauf hin,
diese Erklärungen ab dem Januar 2010 nachzureichen und
gewährte hierfür eine Frist bis z. B. 10.06.2012.

Er machte die USt-Anmeldungen mit Verspätung sodaß diese zwei
Tage zu spät, am 12.06.2012, beim FA ankamen.

Darauf berechent das FA einen Verspätungszuschlag für jeden
einzelnen Monat seit Januar 2010 plus erhöhte
Verspätungszuschläge wegen mehrfacher Verspätung.

Wäre das Verhalten des FA im diesem Fall korrekt ?

Wenn die Verspätungszuschläge nicht höher als 10% der jeweiligen Umsatzsteuer-Vorauszahlung und jeweils nicht höher als 25.000 € waren - ja.

Was heißt eigentlich „erhöhte“ Verspätungszuschläge?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

das vorgehen des FA ist grundsätzlich korrekt. die verspz werden nicht festgesetzt, weil die 2 tage überschritten wurden, sondern weil man die monate vorher nicht abgegeben hatte.

als unternehmer weiss man, wann man seinen erklärungspflichten nachkommen muss. falls nicht, nimmt man sich einen berater.

aber hier erscheint mir schon eine gewisse erlasswürdigkeit, da man ja etwas überraschend festgestellt hatte, dass man ja voranmeldungen machen muss… also antrag stellen…

gruß inder