Verspätungszuschlag

Hallo,
hab es nicht geschafft meine Steuererklärung 2003 bis zum 31.8.04 abzugeben und wurde vom Finanzamt angeschrieben. In der gesetzten Frist habe ich die Steuererklärung dann abgegeben. Nun bekam ich den Bescheid mit einem Verspätungszuschlag von 240 Euro.
Muss ich das so hinnehmen?
Gruß,
Werner

Hallo Werner,

ja.

Termin war der 31.05.2004.

Diese Verwaltungspraxis ist zwar relativ neu und bisher auch nicht einheitlich, aber gerechtfertigt durch § 152 AO (…„kann“…).

Mehr als 10 v.H. der festgesetzten Steuer dürfen allerdings nicht festgesetzt werden.

Schöne Grüße

MM

Mehr als 10 v.H. der festgesetzten Steuer dürfen allerdings
nicht festgesetzt werden.

Danke, Martin.
Weißt du das mit den 10% genau? Bei mir haben sie 240 Euro Verspätungszuschlag bei 900 Euro Steuern angesetzt. Sind 25% und das ohne Verwarnung!!
Gruß,
Werner

hallo, die 10% betreffen die festgesetzte steuer - nicht die nachzahlung - aber davon abgesehen auf jeden fall antrag auf erlass stellen, mit dem hinweis, dass in der vergangenheit die erklärungen immer zeitnah abgegeben wurden (falls dem so ist) und es sich um ein einmaliges versehen handelt - bla, bla

gruß vom inder

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Was wäre denn wenn nachträglich festgestellt wird, dass gar keine Steuern zu zahlen waren? Kann dann auch eine „Strafe“ oder was auch immer festgesetzt werden?

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Hi,

Was wäre denn wenn nachträglich festgestellt wird, dass gar
keine Steuern zu zahlen waren? Kann dann auch eine „Strafe“
oder was auch immer festgesetzt werden?

Dann kann auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Es wird aber in der Regel dann keiner festgesetzt. Es kommt auf die näheren Umstände des Einzelfalls an. Normalerweise wird keiner festgesetzt, wenn sich eine Erstattung oder keine Steuerfestsetzung ergibt.

Viele Grüße
C.

Hallo Werner,

wie bereits erwähnt wurde, beträgt der Verspätungszuschlag höchstens 10 % des festgesetzten (Gesamt-)Steuerbetrages, maximal jedoch 25.000 Euro. Hinsichtlich der Frage, ob du das so hinnehmen musst, solltest du mal genau nachrechnen, wieviel Prozent tatsächlich festgesetzt wurden. Ob ein Vorgehen gegen die Festsetzung sinnvoll ist, kannst du am besten aus § 152 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung entnehmen. Das Finanzamt KANN einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das Ermessen, ob überhaupt einer festgesetzt wird und in welcher Höhe dies dann erfolgt, hängt nämlich von den in eben genanntem Paragraph genannten Bedingungen ab:
§ 152 (2), S. 2 AO:
Bei der Bemessung des Verspätungszuschlags sind neben seinem Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.

Eine Nachzahlung von um die 900 Euro scheint mir persönlich zu niedrig, als dass bei erstmaliger Festsetzung von Verspätungszuschlägen direkt 10 Prozent (des insgesamt festgesetzten Steuerbetrages) festgesetzt werden könnten. Aber vielleicht wurdest du ja schon viel häufiger gemahnt… oder die Steuerfestsetzung ist so hoch, dass es sich nur um einen geringen Prozentsatz handelt, oder oder oder…

Gruß Piri

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