Hinsichtlich des Verspätungszuschlages habe ich folgende Frage:
Singles, die keinen Freibetrag auf ihrer Steuererklärung eingetragen haben, aber sich in einem festen unbefristetem Arbeitsverhältnis befinden, KÖNNEN eine Steuererklärung innerhalb von 3 Jahren abgeben, müssen aber nicht?
Hintergrund meiner Frage ist, dass das Gesetz wohl auch einen weiteren Hinweis macht, dass -wenn Nebeneinkünfte vorhanden sind- eine Steuererklärung fristgerecht abgegeben werden MUSS.
Wo finde ich das in Richtlinien/Texten zum Nachlesen (Referenzen?)
Wenn also ein oben beschriebener Single Nebeneinkünften aus Kapitalvermögen hatte und die Steuererklärung erstellte, aber leider nicht fristgerecht abgegeben hat (wie wohl auch in den Vorjahren geschehen) kann dann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag ansetzen?
Angenommen oben beschriebener Single wäre mehrere Male mit dem Finanzamt im Jahr 2007 bzgl. der Ekst-erklärung 2006 in Kontakt gewesen:
- FA hätte die Fristverlängerung zur Einreichung im Oktober 2007 abgelehnt und
- das FA hätte im November 2007 erneut aufgefordert wurde und ein Zwangsgeld angedroht mit dem Hinweis, dass damit keine Fristverlängerung verunden sei und die Festsetzung des Verspätungszuschages vorbehalten bliebe
- in einem Telefonat mit dem FA dann aber vereinbart worden wäre, dass die Ekst-erklärung im Dezember eingereicht würde und
- „fristgerecht“ die Einreichung gem. telefonsicher Absprache auch im Dezember 07 erfolgt worden wäre
=> wäre in diesem Fall nicht von einem Verspätungszuschlag abzusehen?
Bitte um UNTERSTÜTZUNG und HILFE bei diesem Thema!