Versteuerung von im Ausland verdientem Geld

Guten Tag,

eine Person X hat eine feste Anstellung bei der Firma Y in Deutschland, für die X ganz normal Steuern bezahlt sowie sämtliche Sozialversicherung zusammen mit dem AG Y. Nun hat Person X noch eine Menge Resturlaub und Überstundenabbau, so dass X etwa 2 Monate am Stück freinehmen kann. Wie der Teufel es will, so bietet jemand Drittes, die (in Deutschland ansässige) Firma Z, dieser Person X einen Auftrag an, sie als Freiberufler in einem anderen Land während dieser Zeit zu beraten. Y hat nichts dagegen, X kann das Geld gebrauchen und wird für Z in Timbuktu zwei Monate lang tätig. Dieser Auftrag ist projektgebunden, X schreibt an Z eine Rechnung über die vereinbarten 6000 Euro, bekommt das Geld überwiesen und alles wird gut.

Nun die Frage: Wie ist eine solche Entlohnung für die Tätigkeit von X in Timbuktu steuerlich geltend zu machen? Liegen hier neben den Einnahmen aus einem Anstellungsverhältnis nun 6000 Euro Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit vor? Sind diese überhaupt und wenn ja in vollem Umfang in D zu versteuern? Wenn sie zu versteuern sind, kann ein Tagessatz abgezogen werden? X ist gerne bereit zu zahlen, was er zahlen muss, aber eben auch nicht mehr…

Danke & Gruß für die Hilfe bei dieser rein akademischen Frage,
Claus

Hallo Claus,

die Antwort findest du weiter unten bei dem Artikel „Arbeit in der Schweiz“.

Da ich nicht wirklich annehme, dass du Timbuktu meinst, musst du erstmal gucken, ob Deutschland mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Wenn ja, steht dort, wo die freiberufliche Tätigkeit zu versteuern ist.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html)

Ist es im Ausland zu versteuern, unterliegt es in jedem Fall in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

Wenn nicht, ist es in Deutschland zusätzlich zu deinem Arbeitslohn zu versteuern.

Gruß

Peter

Dritte Variante

Ist es im Ausland zu versteuern, unterliegt es in jedem Fall
in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

Wenn nicht, ist es in Deutschland zusätzlich zu deinem
Arbeitslohn zu versteuern.

Die Einkünfte sind in beiden Staaten steuerpflichtig und Deutschland rechnet die ausländische ESt an.

Gruß,
Raúl