Versteuerung Witwentrente als Privatrente ?

Hallo zusammen,

angenommener Fall mit den Rahmenbedingungen, der Einfachheit halber wären alle Beträge über die Jahre gleich, es geht nur um die Rente:

Witwe, Versorgungsbezüge aus nichtselbständiger Arbeit 4.000,Altersrente 11.000, Witwenrente 6.000, private Rentenversicherung 3.000.

Bis 2010 wäre alle OK gewesen und die obigen Beträge standen im jeweiligen Bescheid, nachdem für 2013 eine Steuernachzahlung festgesetzt wurde, hätte man sich die Bescheid genauer angeschaut und folgendes festgestellt:

2011 wurde versäumt die Witwensteuer in der Erklärung anzugeben, dafür stand im Bescheid:

  1. Leibrente 11.000
  2. Leibrente aus privaten Rentenversicherungen 3.000 Ertragsanteil 22%
  3. Leibrente aus privaten Rentenversicherungen 3.000 Ertragsanteil 22%

2012 ebenfalls keine Witwenrente angeben, im Bescheid stand:

  1. Leibrente 11.000
  2. Leibrente aus privaten Rentenversicherungen 3.000 Ertragsanteil 22%
  3. Leibrente aus privaten Rentenversicherungen 3.000 Ertragsanteil 22%,

2013 wieder keine Witwenrente angegeben, im Bescheid stand:

  1. Leibrente 11.000
  2. Jahresbetrag der Rente 6.000 Anpassungsbetrag
  3. Leibrente aus privaten Rentenversicherungen 3.000 Ertragsanteil 22%.

Könnte es tatsächlich sein, dass das Finanzamt 2011/2012 statt der Witwenrente (die wird doch von der Rentenstelle automatisch gemeldet, oder?) die private RV doppelt erfasst hat?

Vielen Dank und Gruß

Servus,

es kann sein, dass hier die Leibrente aus der privaten Versicherung irrtümlich ein zweites Mal von Amts wegen eingesetzt worden ist, es kann auch sein, dass der zweite Betrag von 3.000 € nur der Ergänzung des bereits erklärten Betrages dient (3.000 + 3.000 = 6.000) und die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung aus welchem Grund auch immer dem FA nicht bekannt sind oder als steuerfreie Leistungen gar nicht bei der Veranlagung angesetzt werden müssen.

Sicher ist, dass es Sache des Steuerpflichtigen ist, die erhaltenen Leistungen vollständig zu erklären - unabhängig von der Übermittlung durch die auszahlenden Stellen an den Fiskus.

Wenn der StPfl für die fraglichen Jahre dem FA unaufgefordert mitteilt, dass hier bei der Veranlagung offenbar zu wenig angesetzt worden ist, wird das als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet und außer der Nachzahlung passiert nichts weiter. Daher auch lieber jetzt gleich die ganze Sache dem FA schildern als den Sachbearbeiter anzurufen - in diesem Fall könnte er nämlich gleich selber die Ermittlungen aufnehmen und es wäre Essig mit der Strafbefreiung.

Wenn der Steuerpflichtige sich totstellt und drauf wartet, dass jemand beim FA darauf kommt, passiert angesichts der niedrigen Beträge hinterzogener ESt auch nicht so arg viel, aber es ist halt ziemlich lästig.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

es kann sein, dass hier die Leibrente aus der privaten
Versicherung irrtümlich ein zweites Mal von Amts wegen
eingesetzt worden ist,

Davon gehe ich auch aus.

es kann auch sein, dass der zweite
Betrag von 3.000 € nur der Ergänzung des bereits erklärten
Betrages dient (3.000 + 3.000 = 6.000) und die Leistungen aus
der privaten Rentenversicherung aus welchem Grund auch immer
dem FA nicht bekannt sind oder als steuerfreie Leistungen gar
nicht bei der Veranlagung angesetzt werden müssen.

Doch, wären vom Versicherer als steuerpflichtig ausgewiesen worden und deshalb auch in Erklärung angegeben.

Sicher ist, dass es Sache des Steuerpflichtigen ist, die
erhaltenen Leistungen vollständig zu erklären - unabhängig von
der Übermittlung durch die auszahlenden Stellen an den Fiskus.

Man wöllte sich nur vorbereiten auf das Gespräch beim FA.
Allerdings hätte ich gedacht, dass Software- und/oder Systemseitig gerade wegen automatischer Meldungen so ein Fehler eigentlich nicht und schon gar nicht zwei mal hintereinander passieren könnte. Und wenn es beim dritten mal dann auffällt, keiner nach den vergangenen Jahren schaut.

Danke Dir wieder mal…