Hallo zusammen,
kann eine Person neben einem Vollzeitjob als freier Mitarbeiter in Aushilfstätigkeit, sagen wir mal 2-3 Tage die Woche auf selbstständiger Basis tätig werden?
Wie ist das mit der Steuerabgabe, wenn die Person einen Gewerbeschein beantragt für die selbstständige Tätigkeit, oder ist das gar nicht mehr notwendig?
Zur Steuererklärung am Jahresende müssen ja alle Einnahmen zusammengerechnet werden. Wie aber verhält sich das Ganze wenn die Steuerfreigrenze auf der freien Mitarbeiter Basis (wie hoch ist diese überhaupt im Jahr 2010?)überschritten wird und die USt. abgeführt wird?
Lohnt sich das dann überhaupt noch?
Wer kann mit all den Fragen ein wenig weiterhelfen?
Gruß