In 2010 wurde als Kleinunternehmer begonnen. Bei Vertragsabschluss mit Kunden wurde für diese eine Anzahlung über 300,00 € sofort fällig und wurde demnach in 2010 gezahlt.
Der Restbetrag ist nun nach Vertragserfüllung im Jahr 2011 fällig, wo nun die Endrechnung erstellt wird.
Nun ist es ja so, dass in 2010 KEINE MwSt auf die Rechnungen erhoben wurde. Somit waren die 300,00 € Anzahlung ohne MwSt.
Bei der Endrechnung, welche nun erstellt werden, muss aber MwSt abgerechnet werden, da die Kleinunternehmergrenze überschritten wurde und das Unternehmen nun Mehrwertseuerpflichtig ist.
Da kommt nun die Frage auf, wie die 300,00 € Anzahlung dabei berücksichtigt werden und wo diese abgezogen werden müssen (Brutto oder Netto?) und wie die Rechnung dann entsprechend aufgeschlüsselt werden muss?