Ich habe folgendes Problem,
ein Fahrzeug (Privat) wurde auf einem Firmengelende (Unternehmer 1) durch eine Dachlawine beschädigt.
Der Private Kunde bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt dieser erstellt einen Kostenvoranschlag über 1500€. Die Haftpflicht-Versicherung des Unternehmer 1 trägt 1000€ des Schadens (auf Grund Mitschuld durch den Privatmann keine volle Regulierung). Unternehmer 1 teilt der Werkstatt mit, dass er den restlichen Schaden begleichen möchte (500€) und eine Rechnung auf seinen Namen haben möchte, damit er die Vorsteuer abziehen kann.
Ist diese Vorgehenseweise überhaupt rechtlich in Ordnung oder müsste man nicht einfach eine Rechnung über den Gesamt-Betrag an den Geschädigten stellen und dieser bekommt den Schaden von Versicherung u. Unternehmer 1 erstattet (Sprich ein VSt-Abzug durch UN 1 ist nicht möglich)?