Vorsteuerabzug bei Schadensregulierung?

Ich habe folgendes Problem,

ein Fahrzeug (Privat) wurde auf einem Firmengelende (Unternehmer 1) durch eine Dachlawine beschädigt.
Der Private Kunde bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt dieser erstellt einen Kostenvoranschlag über 1500€. Die Haftpflicht-Versicherung des Unternehmer 1 trägt 1000€ des Schadens (auf Grund Mitschuld durch den Privatmann keine volle Regulierung). Unternehmer 1 teilt der Werkstatt mit, dass er den restlichen Schaden begleichen möchte (500€) und eine Rechnung auf seinen Namen haben möchte, damit er die Vorsteuer abziehen kann.

Ist diese Vorgehenseweise überhaupt rechtlich in Ordnung oder müsste man nicht einfach eine Rechnung über den Gesamt-Betrag an den Geschädigten stellen und dieser bekommt den Schaden von Versicherung u. Unternehmer 1 erstattet (Sprich ein VSt-Abzug durch UN 1 ist nicht möglich)?

Hallo,
das ist nicht mein Spezialgebiet.
Hier bitte besser einen Fachmann fragen.
Tina

hallo neina 88,

nun, mit 1/3 mitschuld würde ich mich nicht zufrieden geben. 25 % wären angemessen. hier solltest du nochmals nachfassen.
da der untern. den restschaden übernehmen will ist eigentlich eine gute geste. nun, wenn er den restschaden für dich übernimmt, würde ich von der sache mit der rechnung und abzirhbarer vorsteuer absehen. dein schaden ist voll bezahlt, was kümmert mich der rest. so ganz rechtlich ist das nicht i.o… denn er bezahlt ja nur den rest. also müsste dann die rechnung über den restbetrag lauten, davon kann er dann tatsächlich, und das ist i.o. die mwst abziehen. er bezahlt die rechnung ja auch.

ich hoffe ich konnte etwas helfen hook