Vorsteuerabzugsberechtigter Mieter

Hi,

es geht um folgenden Fall.
In einem Gebäude wird ein Teil vom Eigentümer selbst genutzt.
Der andere Teil ist an eine Bäckerei vermietet.

Im Mietvertrag mit dieser steht ist nun die Miete festgehalten.
Sagen wir mal: 300 Euro + 19% Mehrwertsteuer.
Soweit so gut, nun ist aber mein verständnis dahin (hab mich ehrlich gesagt auch nie wirklich damit befasst)

Der Mieter ist ja vorsteuerabzugsberechtigt, was heißt das jetzt für den Vermieter? ich komm mit dem Begriff trotz Sucherei nicht ganz klar.

Muss der Mieter jetzt die nur 300 Euro überweisen oder die 300 + 19% und der Vermieter muss diese dann abführen ans Finanzamt?

vielen dank schon mal für die Hilfe :smile:

die 300 + 19% und der Vermieter muss diese dann abführen ans
Finanzamt?

Richtig!