Vorweggenommene Werbungskosten

Hallo,

wer kann kennst sich aus mit dem Thema „vorweggenommene Werbungskosten“?

Wenn jemand in einem Jahr erst zum Herbst hin nach Ende des Studiums angefangen hat zu arbeiten ist ja nicht viel Gehalt geflossen und so die eingezahlte Lohnsteuer gering ausgefallen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde gemacht und es ist vom Finanzamt ein Bescheid ergangen, wo im Feld „Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen“ ein negativer Betrag steht.
*Diese negativen Einkünfte müsste doch nun die vorweggenommen Werbungskosten sein, die im folgenden Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden können, oder?

*Doch wie beantragt man diese? *Wo trägt man im folgenden Lohnsteuerjahresausgleich die verbleibende (negative) Summe ein?

*Und über wie viele Jahre können die vorweggenommen Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn es über mehrere Jahre zu einer Summierung von vorweggenommen Werbungskosten kommt. *Wie beantragt man diese?

zunächst ist mal zu sagen dass nicht das festgestellte zu versteuernde Einkommen vortragsfähig ist sondern „nur“ ein negativer Gesamtbetrag (also vor Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Sonderausgaben oder außergewöhliche Belastungen). Wenn dieser Betrag im Steuerbescheid (steht noch vor dem zu versteuernden Einkommen) negativ dann kann dieser vorgetragen werden.

sollte der Betrag negativ sein dann ist für dass entsprechende Verlustjahr noch ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zu stellen, sofern ein entsprechender Verlustfeststellungsbescheid noch nicht ergangen ist.

Dieser kann dann im Folgejahr berücksichtigt werden. Auf Seite 3 des Mantelbogens ganz unten muß man bei vorhandenen Verlustvortrag ein Kreuz setzen.