Hallo,
wer kann kennst sich aus mit dem Thema „vorweggenommene Werbungskosten“?
Wenn jemand in einem Jahr erst zum Herbst hin nach Ende des Studiums angefangen hat zu arbeiten ist ja nicht viel Gehalt geflossen und so die eingezahlte Lohnsteuer gering ausgefallen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde gemacht und es ist vom Finanzamt ein Bescheid ergangen, wo im Feld „Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen“ ein negativer Betrag steht.
*Diese negativen Einkünfte müsste doch nun die vorweggenommen Werbungskosten sein, die im folgenden Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden können, oder?
*Doch wie beantragt man diese? *Wo trägt man im folgenden Lohnsteuerjahresausgleich die verbleibende (negative) Summe ein?
*Und über wie viele Jahre können die vorweggenommen Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn es über mehrere Jahre zu einer Summierung von vorweggenommen Werbungskosten kommt. *Wie beantragt man diese?