hi du neugieriger,
also nach der definition im UStG fällt die „mehrwertsteuer“ sehr haeufig an.
der grundfall knüpft an folgende sachverhalte
- ein unternehmer
- erbringt eine leistung
- im inland
- gegen entgelt
leistung = lieferung o. sonstige leistung (hierzu §3 UStG)
inland = deutschland
entgelt = nettopreis o. auch tausch!
es gibt aber viele feinheiten, so die inner EU warenlieferungen, die Ausfuhrlieferungen ins NICHT EU land.
ausserdem kennt das UStG einen dicken §4 mit ust-befreiungen
(z.b. wohnungsvermietung, ärzte usw.)
dann gibt es noch einen ermäßigten satz (7% für lebensmittel, buecher usw.)
mehrwertsteuer heisst die ganze eigentlich nicht mehr, man spricht von der Umsatzsteuer, vor (ich glaube 40 jahren oder so) hiess das ganze noch mehrwertsteuergesetz, das hat aber was mit der mehrfachbesteuerung zu tun, die nun für unternehmer wegfällt.
geschichtlich gibts die USt schon sehr lange, grob seit dem mittelalter und sehr ähnlich wie nun schon seit ende des 19.jhd.
soweit die neugier befriedigt?
guck doch einfach mal in ein UStG rein…
wozu wolltest du es wissen?
shob
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