Wann Kosten bei Steuererklärung angeben?

Wenn man Einkünfte aus Vermietungen hat, kann man ja die Kosten für den Kauf des Eigentums bei der Steuererklärung anrechnen.
Geht das nur für das Jahr, in dem der Kauf getätigt wurde, oder kann man z.B. wenn man 2009 eine Eigentumswohnung gekauft hat, diese Kosten auch erst bei späteren Steuererklärungen (also 2010 oder 2011)angeben?

Geht das nur für das Jahr, in dem der Kauf getätigt wurde,
oder kann man z.B. wenn man 2009 eine Eigentumswohnung
gekauft hat, diese Kosten auch erst bei späteren
Steuererklärungen (also 2010 oder 2011)angeben?

Um welche Kosten geht es ? Um den Kaufpreis, um die Kaufnebenkosten, welche Kaufnebenkosten ?

Hallo Nordlicht,

es geht um alle Kosten, die mit dem Kauf einer Wohnung zu tun haben und die man geltend machen kann.

Ich wollte nun wissen,
a.) ob man diese Kosten auf mehrere Jahre verteilend geltend machen kann. (Nennt man das nicht Abschreibung?)
b.) ob man quasi mit dem ersten Jahr beginnen muss, oder wenn man’s im ersten Jahr verpasst hat, auch im zweiten Jahr mit der Abschreibung anfangen kann.

Viele Grüße
Klandy

a) Es gibt Kosten, die sind sofort abzugsfähig, die meisten sind jedoch abzuschreiben
b) Nein-die Abschreibung des ersten Jahres ist verloren. Man kann aber im 2. Jahr die Abschreibung des 2. Jahres ansetzen.