Hallo,
wann ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Folgendes Beispiel:
Ein Schüler übt einen Nebenjob auf 400 Euro Basis aus, ist aber einmalig um ca. 30 Euro über diese 400 Euro gekommen.
Außerdem hat er Kapitalerträge aus Aktien von ca. 400 Euro gemacht. 200 Euro davon würde über denn Sparerpauschalbetrag einbehalten/nicht versteuert. Auf den Rest kommen ja Kapitalertragssteuer (ca. 50 Euro) + einen Solidaritätszuschlag (Wird sowas automatisch von einem Depot abgebucht/abgezogen oder muss man sowas noch nachzahlen?)
Desweiteren übt er beispielsweise noch eine ehrenamtliche Übungsleiter-/Ausbildertätigkeit aus der knapp 2000 Euro erhalten hat (also auf jeden Fall unterhalb der 2100 Euro, diesem Freibetrag für sowas).
Weder das eine Mal als die ca. 430 Euro verdient wurden, noch jeweils bei der Übungsleitertätigkeit wurde eine Lohnsteuer einbehalten. Bei letzterem ist das ja auch nicht nötig, oder? Bei ersterem aber vielleicht schon, oder?
Muss man bei diesem Beispiel dann eine Steuererklärung machen?
Wenn ja, welche dieser Einkünfte sind dafür entscheidend?
Nachdem er ja noch Schüler ist, hat sowas dann Auswirkungen auf die Steuererklärung seiner Eltern?
Ist das kompliziert eine Steuererklärung anzufertigen, sollte man das also lieber einen Steuerberater machen lassen? Wenn ja, wieviel kostet das ungefähr?
Ich hoffe auf baldige Antworten. Danke.
MfG
yxcvbnm1989