Was ist AN-Anteil zur ZVK

Hallo
obiges steht auf der oberen Hälfte der Lohnsteuerkarte meiner Frau, wo im orginal der Lohnsteuerkarte was von doppelbesteuerungsabkommen steht.
Was bedeutet dieser Eintrag und wo wird der in der Steuererklärung eingetragen?
mfg
Jacob

am besten
hi jacob,

am besten, den arbeitgeber fragen. unter ZVK verstehe ich auf den ersten gedanken zusatzversorgungskasse, die gibts im baugewerbe (kleine-mittlere unternehmen) und sicherheit meines wissens winter und schlechtwetter etc. ab. ob das bei dir zutrifft ist unklar, auch der eintrag auf der LSt-Karte ist mir ein grosses ? doppelbesteuerungsabkommen haben eigentlich m.E. nichts mit arbeitnehmeranteilen zu tun. den findet man in der sozialversicherung. wenn es denn eine art sozialkasse ist, dann sind es sonderausgaben (beschränkt abzugsfähige im rahmen der höchstbetragsrechnung) und gehören dann im mantelbogen auf der 3. seite in die obersten zeilen rein („Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung“ oder sowas steht da…).

aber, eine kurze frage bringt denke ich mehr licht ins dunkel!

gruss vom

showbee

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Wunder?
Hi!

Was die so alles auf die Steuerkarten schreiben…

Eine ZVK ist eine Zusatzversorgungskasse (aber das wurde schon gesagt). Diese regelt eine Art zusätzliche Rente und ist somit nichts anderes als eine Versicherung, die Du als Sonderausgaben absetzen kannst. Da es nicht nur eine ZVK gibt, sollte Deine Frau mal nachfragen, welche es ist, damit sie sich Unterlagen darüber beschaffen kann!

Grüße
Guido

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hab nochmals nachgeschaut.

bei vielen traegt der arbeitgeber die kosten der ZVK’n alleine und „beteiligt“ seine arbeitnehmer NICHT an den kosten, da ja m.E. nach, vorteile aus der kasse nur dem arbeitgeber zukommen…

oder?

bye

showbee

Hallo Jacob.

Die ZVK ist wie schon gesagt, eine Zusatzversorgungskasse.
In unserem Fall (Baugewerbe) trägt der Arbeitgeber alle anfallenden Beiträge allein.

Ich unterstelle nun einfach mal, dass Deine Frau evtl. Angestellte ist, in diesem Fall wird ein Pauschalbetrag vom Arbeitgeber an die ZVK gezahlt, OHNE, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Leistungen erhält.
(Trifft nur bei Angestellten zu).

Bei Arbeitern tritt die ZVK z. B. bei Urlaubsgeldern mit einer Erstattung an den Arbeitgeber ein, der Arbeitgeber hat vorab ganz normal Urlaubsgeld an den AN gezahlt.
Wintergeldumlagen werden ebenfalls an die ZVK gezahlt und werden bei z. B. Schlechtwetter vom Arbeitsamt erstattet.
Jedoch auch nur ein geringer Teil der eingezahlten Umlagen :frowning:

Wie Showbee schon sagte ist das von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich, sollte Deine Frau jedoch Angestellte im Baugewerbe sein, so kann ich Dir versichern, dass der Arbeitnehmer keine Kosten an der ZVK tragen muß.

Gruß …Melanie…

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Dannke erstmal!

Ich unterstelle nun einfach mal, dass Deine Frau evtl.
Angestellte ist,

Richtig!

OHNE, dass der Arbeitgeber
oder die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Leistungen erhält.

wozu ist der dann gut? Hab ich leider immer noch nicht verstanden - Aber ist mir eigentlich auch egal -

Was mich aber jetzt interessiert:
Wie ist dieser Eintrag in der Einkommenssteuer einzutragen?
Wo muß er angegeben werden und wie wird der vom Finanzamt berücksichtigt?
Oder kürzer? Muß ich mich über hohe Einträge freuen oder ärgern?

mfg
Jacob

Hallo Jacob.

Ich unterstelle nun einfach mal, dass Deine Frau evtl.
Angestellte ist,

Richtig!

Das frage ich mich schon seit Jahren, unser Steuerberater sagte mir, für Angestellte muß dieser Pauschalbetrag gezahlt werden und da gibt es auch kein herauskommen.
Beiträge ohne Anspruch auf direkte Gegenleistung würde ich es mal nennen.

wozu ist der dann gut? Hab ich leider immer noch nicht
verstanden - Aber ist mir eigentlich auch egal -

Sollte Dir in diesem Fall nicht egal sein, denn wie schon erwähnt, sollte Deine Frau hier keinen Anteil leisten, sondern lediglich der Arbeitgeber.
Ich würde den Arbeitgeber doch einmal darauf ansprechen.

Was mich aber jetzt interessiert:
Wie ist dieser Eintrag in der Einkommenssteuer
einzutragen?
Wo muß er angegeben werden und wie wird der vom Finanzamt
berücksichtigt?
Oder kürzer? Muß ich mich über hohe Einträge freuen oder
ärgern?

Werbungskosten kann man wohl ausschließen, demzufolge fällt es nach meiner Einschätzung unter „außerordentlichen Aufwand“.
Da dieser Anteil für AN unüblich ist, kann ich Dir leider nicht sagen, wie oder was das FA hier ansetzt.

Deine Frau soll sich doch bitte mal beim AG erkundigen, würde mich nämlich auch sehr interessieren, was dabei herauskommt.

Gruß …Melanie…

Werbungskosten kann man wohl ausschließen, demzufolge fällt es
nach meiner Einschätzung unter „außerordentlichen Aufwand“.
Da dieser Anteil für AN unüblich ist, kann ich Dir leider
nicht sagen, wie oder was das FA hier ansetzt.

hi melanie, hi jacon,

also, ich würde zumindest gucken, obs vorsorgeaufwendungen sind. vielleicht ist es auch sinnlos, sich den kopf drüber zu zerbrechen, weil nach höchstbetragsberechnung eh nichts mehr abziehbar ist (die angestellten mit 100.000 brutto im jahr, die fleissig ihre LV policen kopieren und an die EStE pappen … :wink:

gruss

showbee

Hallo Jacob,

Die Beiträge zur ZVK für die Angestellten und ein Teil der Beiträge für die Arbeiter, sind steuerpflichtige Aufwendungen zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.

NAch den geltenden Tarifverträgen muß der AG diese Beiträge pauschal versteuern und darf diese pauschale LSt nicht im Innenverhältnis auf die AN umlegen.

Der eintrag auf der LSt-K betrifft also pauschalversteuerten Arbeitslohn. Damit ist er für die ESt-E nur relevant, wenn deine Frau zusätzlich eigene Beiträge zur ZVK geltend machen möchte.
Ich gehe einmal davon aus, daß sie keine weiteren Beiträge an die ZVK geleistet hat. Ergo kommt der Betrag nirgendwo in die ESt-E.

Zu den Ausführungen weiter unten:

Diese Beiträge sind keine Leistungen ohne Gegenleistungen.
Wer einmal Baulohn berechnet hat, müßte eigentlcih wissen, daß auch für die Arbeiter X% vom Bruttolohn zusätzlich zur Umlage für das Urlaubsgeld und/oder Wintergeld gezahlt werden.
Diese Beiträge bringen dem AN einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung.

MfG
Undine