Was ist zu beachten bei Steuerregelung CH/DE?

Hallo Alle.
Vielleicht kann jemand helfen.

Ein Schweizer zieht nach Deutschland zu seiner Familie (Deutsche). Er arbeitet per Home Office aber weiterhin in der alten Firma in der Schweiz. Ist jede Woche einmal in CH und somit locker 90 Tage im Jahr dort. (Zweitwohnsitz?)

Muss er Steuer in beiden Ländern bezahlen?
Wie wird die eine der anderen angerechnet? (Quellensteuer?)

Gibt es Wichtiges zu beachten?

Vielen Dank

DBA Schweiz
Hi,

Ein Schweizer zieht nach Deutschland zu seiner Familie
(Deutsche).

Er wird unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Deutschland ist Änsässigkeitsstaat, da hier die Familie wohnt.

Er arbeitet per Home Office aber weiterhin in der
alten Firma in der Schweiz.

Tätigkeitsstaat ist aber Deutschland. Somit fallen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat zusammen. Der Lohn ist nur in Deutschland zu versteuern. Wie das in der Schweiz behandelt wird, weiss ich nicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat alleine Deutschland das Besteuerungsrecht.

Variante, wenn er nach dem Arbeitsvertrag auch in der Schweiz tageweise arbeitet, ist der anteilige Lohn in der Schweiz zu versteuern und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Ist jede Woche einmal in CH und
somit locker 90 Tage im Jahr dort. (Zweitwohnsitz?)

ja, in der Schweiz = Zweitwohnsitz
Werbungskosten würde ich im Verhältnis des Arbeitslohns beim steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohn ansetzen

Die Ermittlung der Kosten hierfür erfolgt nach deutschem Steuerrecht, also doppelter Haushalt suchen als Stichwort.

Muss er Steuer in beiden Ländern bezahlen?

ja

Wie wird die eine der anderen angerechnet? (Quellensteuer?)

soweit der anteilige Arbeitslohn als steuerfrei mit Progresssionsvorbehalt behandelt wird, ist die Quellensteuer nach § 3c EStG nicht abziehbar oder anrechenbar. Soweit die Schweiz für den Arbeitslohn, der auf Deutschland entfällt, erhebt, hat die Schweiz keinen Besteuerungsanspruch nach dem DBA und diese Steuer ist deshalb nicht anrechenbar. Man sollte die Erstattung in der Schweiz beantragen.

Gibt es Wichtiges zu beachten?

DBA Schweiz ist so ziemlich das lustigste,

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.