Wechsel Steuerklasse

Guten Tag zusammen,

eine Frage zum Wechsel der Steuerklasse mit folgender Annahme:
Er 4500 Euro brutto (Steuerklasse III), sie verdient 900 Euro brutto (Steuerklasse V).

Wenn beide jetzt in die Klasse IV wechseln, würde das ein höheres Nettoeinkommen für die Frau bedeuten. Bei der Geburt eines Kindes würde dies also zu einen höheren Elterngeldanspruch führen. Ich möchte jetzt bitte nicht diskutieren ob das rechtens ist, sondern habe eine ganz andere Frage hierzu.

Bringt der Wechel wirklich so viel mehr Elterngeld? Durch den Wechsel in Klasse IV würde der Ehemann deutlich weniger netto verdienen.

Zudem - und jetzt komme ich endlich zur eigentlichen Frage - muss bei der Einkommenssteuererklärung das Elterngeld angesetzt werden. Wird mehr Elterngeld ausbezahlt führt das zu einen höheren steuerlichen Belastung. Ich bin nicht sicher ob ich versteht was ich genau meine. Aber mir wurde gesagt, dass das Elterngeld bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt wird. Je mehr Elterngeld je mehr Steuern am Ende vom Jahr. Stimmt das so? Also kann man nicht pauschal sagen, dass ein Wechsel in eine andere Klasse sinnvoll ist.

Vielen Dank für die Hilfe,

Michaela.

Hallo,

das „Problem“ bei diesem Klassenwechsel wäre nur, das die Änderung der Steuerklassen nicht speziell deshalb gemacht werden darf. Weil es für diesen fiktiven Fall nicht so wirklich Sinn macht, würde für die Berechnung des Elterngeldes doch die Kombi III / V herangezogen.

Und: Ja, Elterngeld ist zwar Steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also die Steuerlast.
Aber es wäre trotzdem Sinnvoll das Elterngeld zu erhöhen. Leider dürfte es mit einem Steuerklassenwechsel bei solch einer Kontstellation nicht klappen.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke Bianca,

Und: Ja, Elterngeld ist zwar Steuerfrei, unterliegt aber dem
Progressionsvorbehalt. Es erhöht also die Steuerlast.

Ja genau, das meinte ich: Progressionsvorbehalt.

Aber es wäre trotzdem Sinnvoll das Elterngeld zu erhöhen.

Warum? In dem konkreten Fall wären es vielleicht 200 Euro mehr für die Frau, aber deutlich mehr als 200 Euro weniger für den Mann. Zudem kommt noch die Erhöhung der Steuerlast. Oder wir haben sie gerechnet bzw. warum wäre es sinnvoll?

Leider dürfte es mit einem Steuerklassenwechsel bei solch
einer Kontstellation nicht klappen.

Das sehe ich etwas anders. In der aktuellen Stiftung Warentest steht "„…Eltern, die dagegen vor Gericht gehen, kommen durch. Die Sozialgerichte Augsburg (Az. S10 EG 15/08) und Dortmund (Az. S11 Eg 8/07 und S 11 EG 40/07) erlauben den Wechsel. Die Elterngeldstellen weigern sich, die Uretile auch allgemein anzuwenden – außer in Fällen, wo Eltern vor Gericht siegten. Wer klagt, darf also wechseln. Wer nicht klagt, muss mit weniger Elterngeld leben.“

So oder so ähnlich steht es auch bei andere Quellen.

Aber seis drum. Mich würde viel mehr die Aussage interessieren, warum ein Wechsel der Klasse im obigen Beispiel doch etwas bringen soll.

Danke

Michaela.

wieso wird der Wechsel nicht berücksichtigt?
Hi !

das „Problem“ bei diesem Klassenwechsel wäre nur, das die
Änderung der Steuerklassen nicht speziell deshalb gemacht
werden darf. Weil es für diesen fiktiven Fall nicht so
wirklich Sinn macht, würde für die Berechnung des Elterngeldes
doch die Kombi III / V herangezogen.

Grad letzens hat es doch in den Newslettern und Fachzeitschriften noch geheißen, dass die Sozialgerichte den Steuerklassenwechsel für zulässig erachtet haben. Wer hat denn jetzt entschieden, dass dies nicht mehr so ist?

BARUL76

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Steuerklassenwechsel
Hallo!

Ich habe jetzt meine ganzen Newsletter der letzen Wochen durch und kann auch nix finden, was gegen einen Steuerklassenwechsel spricht. Hier nochmal ein Link:

http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A8…

Viele Grüße
e

Warum? In dem konkreten Fall wären es vielleicht 200 Euro mehr
für die Frau, aber deutlich mehr als 200 Euro weniger für den
Mann. Zudem kommt noch die Erhöhung der Steuerlast. Oder wir
haben sie gerechnet bzw. warum wäre es sinnvoll?

Aber seis drum. Mich würde viel mehr die Aussage
interessieren, warum ein Wechsel der Klasse im obigen Beispiel
doch etwas bringen soll.

Ganz einfach, das Mehr das das Paar an Lohnsteuer zahlt (durch den Wechsel´in die „ungünstigere“ Steuerklassenkombination), bekommen die beiden bei Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder erstattet. Es ist also nur ein zinsloses Darlehen an Vater Staat.

Jörg