Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Im Regelfall wechselt man zur Regelbesteuerung wenn man im Vorjahr über 17.500 Euro und im lfd. Jahr unter 50.000 Euro umsetzt. Allerdings habe ich mal gehört, dass es eine Sonderregelung gibt, wenn man plausibel erklären kann, dass man nicht damit hätte rechnen können, schlagartig so viel Geld umzusetzen. Ein Beispiel: Unternehmer gründet sein Geschäft und erreicht im ersten Jahr schon einen Umsatz von 20.000 Euro. Hier soll meines Wissens nach eine Ausnahmeregelung für das Folgejahr möglich sein.

Ich kann allerdings keinen Paragraphen dazu oder eine genauere Erklärung finden. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid oder kennt einen Link wo ich das nochmal nachlesen kann.

Herzlichen Dank und die besten Grüße!

Dominic

Ein Beispiel:
Unternehmer gründet sein Geschäft und erreicht im ersten Jahr
schon einen Umsatz von 20.000 Euro. Hier soll meines Wissens
nach eine Ausnahmeregelung für das Folgejahr möglich sein.

NEIN, das ist falsch - ab Folgejahr ist man ust-pfl.!

Ich kann allerdings keinen Paragraphen dazu oder eine genauere
Erklärung finden. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid oder
kennt einen Link wo ich das nochmal nachlesen kann.

Denn den gibt es nicht!

Lia

Hi,

bei der 17.500 Euro Grenze kenne ich keine Ausnahme. Und ein Unternehmer, der seine Buchhaltung bzw. EÜR einigermaßen zeitnah pflegt, weiß schon in den ersten Januartagen, ob seine Einnahmen im Vorjahr die Grenze überschritten haben. (Es gilt bei EÜR der Termin des Zuflusses auf dem Konto bzw. in bar)

Wozu sollte es bei soe infacher Feststellbarkeit eine Ausnahme geben.

Das ist auch im § 19 Absatz 1 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) sehr eindeutig formuliert: "wenn der … Umsatz … im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro _nicht überstiegen hat _ "

Die Formulierung rund um die 50.000 Euro Grenze, klingt m. E. wesentlich weniger fest: "… im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. "

beste Grüße!
JK