Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Im Regelfall wechselt man zur Regelbesteuerung wenn man im Vorjahr über 17.500 Euro und im lfd. Jahr unter 50.000 Euro umsetzt. Allerdings habe ich mal gehört, dass es eine Sonderregelung gibt, wenn man plausibel erklären kann, dass man nicht damit hätte rechnen können, schlagartig so viel Geld umzusetzen. Ein Beispiel: Unternehmer gründet sein Geschäft und erreicht im ersten Jahr schon einen Umsatz von 20.000 Euro. Hier soll meines Wissens nach eine Ausnahmeregelung für das Folgejahr möglich sein.
Ich kann allerdings keinen Paragraphen dazu oder eine genauere Erklärung finden. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid oder kennt einen Link wo ich das nochmal nachlesen kann.
Herzlichen Dank und die besten Grüße!
Dominic