Wechselnde Einsatztätigkeit ab 01.01.06

Guten Tag,

wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat sich zum Thema
„Wechselnde einsatztätigkeit“ ab dem 01.01.06 einiges geändert.

Nehmen wir mal an, ein Bauarbeiter ist im Laufe eines Jahres

bei insgesamt 4 unterschiedlichen Kunden im Einsatz.

Vom Arbeitgeber bekommt der Bauarbeiter weder Kilometergeld noch Verpflegungsmehraufwendungen.

Im Internet habe habe ich dazu folgende Info gefunden:

http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/23/462039.htm…

Darf der Bauarbeiter in seiner ESt-Erklärung die Entfernung zu den Kunden mit 0,30 EUR pro gefahrene(!) km als Reisekosten ansetzen wenn die Entfernung 35 km beträgt? Oder nur für die 5 km, die über 30km liegen?

Was sieht es mit einer Entfernung von 20km aus?==> Enfernungspauschale?

Bei Abwesenheit über 8 Std. ist dann ab 01.01.06 der Verpflegungsmehraufwand ganz gestrichen??

Oder gibt es da andere Urteile, etc.???

Beste Grüße

Gabriela