Welche Gesetzestexte und § gibt es zum

… geldwerten Vorteil - habe ich als EU Rentnerin
( 80 % " G " )
überhaupt die Möglichkeit vom zukünftigen Arbeitgeber diesen neben den 400,- Euro monatlich zu bekommen ???
z.B. als freier Handelsvertreter das für die zukünftige Tätigkeit notwendige Auto ???
1080,- Euro lese ich sind steuerfrei !!!
Was gäbe es da noch für Möglichkeiten ???

HG
Astrid

GUTEN MORGEN ASTRID
NUN ICH HABE ES SO VERSTANDEN, DAS DU EINEN SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS HAST MIT 80% GDB (GRAD DER BEHINDERUNG) UND EINEN G-STEMPEL DARIN! ICH GEHE AUCH DAVON AUS DAS DER AUSWEIS HALB GRÜN HALB HELLROT IST! SOMIT KANNST DU NORMALERWEISE MIT DEN ÖFFENTLICHEN UMSONST FAHREN UND DAS EIGENTLICH IN DER GANZEN BRD,ODER MIT EINER GESONDERTEN WERTMARKE BZW: AUSWEIS DEN DU ÜBER DIE SCHWERBEHINDERTENSTELLE BEIM LANDRATSAMT BEKOMMST BEI WENIGER GDB KOSTET DIESE WERTMARKE IM JAHR 120.- EURO UND ICH KANN MICH NUR IM UMKREIS VON 60 KM UM MEINEN WOHNORT UMSONST MIT DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN BEWEGEN! DU HAST ZU VIELEN KULTURELLEN VERANSTALTUNGEN ABER AUCH BADEN GEHEN UND KONZERTE UNTERSCHIEDLICHE PROZENTE ERMÄSSIGUNG! JETZT WEIS ICH ABER NICHT OB DU AUF DAS AUTO DIE STEUERERMÄSSIGUNG GERECHNET HAST, ODER DIE ERMÄSSIGUNG DIE DU SO ODER SO AUF DEINE EINKOMMENSERKLÄRUNG GERECHNET HAST BEI DER JÄHRLICHEN EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG! DU KANNST ABER AUCH UNTER DER RUBRIK „SCHWERBEHINDERUNG UND STEUER“ IM INTERNET MAL SCHAUEN WAS ES NOCH SO ALLES GIBT, DEN AUCH HIER SIND STÄNDIGE ÄNDERUNGEN AM GEHEN! ICH HOFFE ICH KONNTE WENIGSTENS EIN BISCHEN HELFEN UND WÜNSCH DIR NOCH EINEN SCHÖNEN TAG UND LIEBEN GRUSS CHARLY

Hallo,
was ist die Rechtsgrundlage für die 1080 €uro?
Was sagt denn der Rentenberater ?

Mfg

als ehem. Personalchef kann ich nur allgemeine Fragen beantworten. Das Steuerrecht erfordert eine fachlich qualifizierte, abgesicherte Antwort, die nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt geben kann. Am Besten, Sie googeln im Internet. MfG Peter A. Hoppe

So wie Sie die Frage stellen, kann ich sie nicht beantworten.
Sind Sie Rentner, Rentenalter erreicht, erwerbsunfähig?

Es steht Ihrem AG selbstverständlich frei, Ihnen mehr zu bezahlen. Allerdings wird das dann bei der EU Rente berücksichtigt, evtl verlieren Sie den Status.

Die Steuer- und Rentengesetze können Sie nicht legal umgehen.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo Liebeneu,

wie ich deiner kurzen Mitteilung entnehme bist Du noch kein Altersrentner oder.
Wenn nicht darfst Du nur 400,-euro dazu verdienen und Leistungen die Du zusätzlich bekommst müssten mit eingerechnet werde ,da Du zum Beispiel das Auto auch privat nutzt.Ich wäre vorsichtig denn wenn Du arbeiten kannst muss der Rententräger auch bei Kontrolle nicht die volle Rente zahlen ,allerdings sind deine Angaben hier sehr dürftig falls es dir nicht reichen sollte brauche ich mehr informationen lG Tine

Sorry, Astrid,

Finanz- oder Steuerfragen gehören nicht zu meinem Wissensgebiet.

LG W.

Hallo Astrid,

ich kann dir noch nicht so ganz folgen. Geldwerter Vorteil ist alles, was du neben dem „normalen“ Gehalt vom Arbeitgeber bekommst, also z.B. einen Firmenwagen.

Ob du was, und wenn ja wie viel, von deinem zukünftigen Arbeitgeber bekommst, ist Verhandlungssache. Bei einem Mini-Job (400 Euro) wäre das äußerst ungewöhnlich, weil du nicht mehr als 400 Euro insgesamt pro Monat verdienen darfst. Diese Form des Gehaltes hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherung übernimmt und du das Geld Cash in der Tasche hast.

Mit einer Behinderung hat die ganze Sache nichts zu tun. Was du da ausgegraben hast, ist ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Einen Mini-Job musst du da aber nicht angeben, weil ja der Arbeitgeber die Versteuerung übernimmt. Der Freibetrag wirkt sich also nur aus, wenn due andere Einkünfte hast, die auf jeden Fall über 8000 Euro liegen, so hoch ist nämlich der Grundfreibetrag. So ungefähr darfst du als alleinstehende Person, Rentnerin und durch den Freibetrag ca. 10-11T€ verdienen, ohne, dass du überhaupt Steuern bezahlen musst. Wobei eine eventuelle Rente nich vollständig zu den Einkünften zählt. Da kommt es drauf an, seit wann die gezahlt wird.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Bommell

Hallo,

da sie den geldw. vort. versteuern müssen, würde nur ein benzingutschein die steuerfreiheit erhalten. Sie müssten dann also immer versteuern.

mfg ignaz

Da kann ich leider nichts zu sagen. Tut mir leid.