Hallo Astrid,
ich kann dir noch nicht so ganz folgen. Geldwerter Vorteil ist alles, was du neben dem „normalen“ Gehalt vom Arbeitgeber bekommst, also z.B. einen Firmenwagen.
Ob du was, und wenn ja wie viel, von deinem zukünftigen Arbeitgeber bekommst, ist Verhandlungssache. Bei einem Mini-Job (400 Euro) wäre das äußerst ungewöhnlich, weil du nicht mehr als 400 Euro insgesamt pro Monat verdienen darfst. Diese Form des Gehaltes hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherung übernimmt und du das Geld Cash in der Tasche hast.
Mit einer Behinderung hat die ganze Sache nichts zu tun. Was du da ausgegraben hast, ist ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Einen Mini-Job musst du da aber nicht angeben, weil ja der Arbeitgeber die Versteuerung übernimmt. Der Freibetrag wirkt sich also nur aus, wenn due andere Einkünfte hast, die auf jeden Fall über 8000 Euro liegen, so hoch ist nämlich der Grundfreibetrag. So ungefähr darfst du als alleinstehende Person, Rentnerin und durch den Freibetrag ca. 10-11T€ verdienen, ohne, dass du überhaupt Steuern bezahlen musst. Wobei eine eventuelle Rente nich vollständig zu den Einkünften zählt. Da kommt es drauf an, seit wann die gezahlt wird.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Bommell