Welche Miethöhe glaubt FA bei Vermietung an Eltern

Hallo,
folgender Fall:

Herr X hat ein zweites Haus mit Vollfinanzierung gekauft und vermietet es an seine Eltern. Natürlich möchte Herr X Geld vom Fiskus zurückbekommen und setzt die Kaltmiete niedriger als die Bankraten an.
Wie weit kann Herr X bei der Miete untehalb des durchschnittlichen Mietspiegels oder des Mindestwertes im mietspiegel bleiben ohne dass das Finanzamt Einwende erhebt?
Danke!

Hallo,
folgender Fall:

Herr X hat ein zweites Haus mit Vollfinanzierung gekauft und
vermietet es an seine Eltern. Natürlich möchte Herr X Geld vom
Fiskus zurückbekommen und setzt die Kaltmiete niedriger als
die Bankraten an.
Wie weit kann Herr X bei der Miete untehalb des
durchschnittlichen Mietspiegels oder des Mindestwertes im.Meine Antwort, das Finanzamt erkennt es an, wenn Sie nur 50% der üblichen Ortsmiete als Mieteinnahmen angeben.
mietspiegel bleiben ohne dass das Finanzamt Einwende erhebt?
Danke!

Weiß ich nicht

Hallo, wenn man mit diesen Vorstellungen und Kenntnissen ein Haus baut oder kauft, ist die Pleite schon vorprogrammiert. Dies ist nicht einmal tauglich für eine Hundehütte. Da ich aber hier keine Beratung machen kann, empfehle ich allen Ernstes einen Steuerberater. Bedenken sollte man dabei, das die Vollfinanzierung das Steuermittel ist und nicht die niedrige Miete, dies wäre der Knickschus in der Gestaltung
mfg
tummle

Hallo,

ich bin mir da auch nicht sicher. Aber ich würde die Miete nicht _zu_ niedrig ansetzen um es gar nicht auf Schriftwechsel mit dem Finanzamt ankommen zu lassen. Vielleicht 10-15 % unter dem durchschnittlichen Mietspiegel ungefähr. Sorry, dass ich nicht besser weiterhelfen konnte.
LG
h69

hallo, möchte nicht antworten.

Hallo Herr X , :wink:)

also grundsätzlich kann man durchaus an Familie vermieten und brauch auch nicht unbedingt kostendeckend vermieten, was bei Einfamilienhäusern (?) ja oft unmöglich ist.

Es ist angebracht hier den Steuerberater nach den Erfahrungen mit dem örtlichen Finanzbehörden zu fragen. Es gibt schon Unterschiede.

Faustregel ist hier immer die örtliche Vergleichsmiete.

Bei einem Mehrfamilienhaus wären das z.B. auch die anderen Mieten im Haus.

Natürlich auch der Mietpreisspiegel des Ortes (falls vorhanden).

In der Regel steht das FA dem Vermieter bei Vermietungen an die Familie auch einen „vernünftigen“ Abschlag von der Vergleichsmiete zu.

Man könnte das auch mit dem FA-Sachbearbeiter klären.
(Kann natürlich in die falsche Richtung schlagen)

Ich würde mal mit dem Steuerberater anfangen .

mfg Jürgen

Hallo figuratti,

Tut mir leid, in dieser angelegenheit habe ich keine kenntis.

Hallo.

Da kann ich leider auch nur schätzen…

Frage lieber jemand anderen.

VG.

Monza30

Das ist meines Erachtens leider Auslegungssache des jeweiligen Finanzamtes, Frage am besten einen Steuerberater vor Ort.

es gibt einen Mietspiegel und dieses sollte der Grundsatz für Vermietung an Verwandte sein, die Grundmiete holt sich zum größten teil sowieso das Finanzamt( ist natürlich abhängig vom Bruttoverdienst), mir hatte eine Vermietung an Familienangehörige nur Ärger und Unmut eingebracht, letzlich blieben mir bei der Miete nur die Nebenkosten der Rest war futsch…ans Finanzamt…
ich hatte die Grundmiete nicht hoch angesetzt mir ging es eigentlich um den Anteil der Nebenkosten
Hinweis…lasse deine Angehörigen wohnen mache eine Vereibahrung dass sie eventuell haustypische kosten übernehmen z.b. Beteiligung an Ratenzahlung HausKredit,
oder irgendwelche Sanierungskosten übernehmen etc,
und es werden nur die nebenkosten abkassiert