Welche Steuerklassen-Kombination nach Heirat?

Auch wenn es im Netz einiges über die Lohnsteurklassen zu lesen gibt, komme ich einfach zu keinem Ergebnis.

Wir haben letzte Woche geheiratet und haben nun automatisch beide die Steuerklasse IV. Jetzt weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist zu wechseln.

Zum einen sagen die Rechner im Netz, dass es sinnvoll ist, weil wir dann weniger zahlen. Zum anderern steht dort aber auch, dass durch den Lohnsteuerjahresausgleich sowieso das gleiche gezahlt wird, egal welche Klassen man gewählt hat.

Weiter steht dort, dass das Elterngelt sich auf den Nettolohn bezieht und deshalb wieder IV und IV besser wäre.

Dann noch eine weitere Frage: Wenn ein Partner Kirchensteuern zahlt und der andere nicht, wird dann die Hälfte des Gesamtverdienstes versteuert oder der des jeweiligen Partners?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten.

Bei der Steuerklasse kann man viele Varianten wählen. Dabei sollte man auch die Höhe der Einkommen beider Partner berücksichtigen. Über hohe Steuern dem Staat ein Darlehen bis zum Jahresende zu geben, gefällt mir nicht.
Am Jahresende erfolgt dann bei der Einkommensteuer-Erklärung der Ausgleich.
Es gibt aber auch andere Gründe, wo das Einkommen als Bemessungsgrundlage für andere Zahlung herangezogen wird.
Deshalb kann ich keine Empfehlung geben, ohne alle Werte zu kennen.
Dann sollte man auch die Wahl zum Bundestag beachten. Vielleicht bekommen wir eine gerechte Wende. Dann muss neu überlegt werden.

Hallo,
welche Lohnsteuerklassen gewählt werden sollten, ist u.a. auch abhängig
davon, ob die Einkommen etwa gleich hoch sind. Bei größeren Abweichungen sollte der Besserverdienende Lohnsteuerklasse 3 und der Andere Klasse 5 wählen. So ist die Steuerbelastung zum Monatsende geringer. Wenn die Einkommen getrennt verwaltet werden, sieht es da anders aus, den der mit Klasse 5 hat eine höhere Steuerbelastung. Es gibt im Netz gute Lohnsteuerrechner, da solltet Ihr mal die beste Variante nachrechnen.

Kirchensteuer: Da ist das Bundesland einscheidend. In einigen Bundesländern muss der Partner, der nicht in einer christlichen Kirche ist, ein besonderes Kirchgeld zahlen und der Andere zahlt aufgrund des Einkommens bzw. der Höhe der Lohnsteuer die Kirchensteuer.
Ich hoffe, die Auskünfte helfen etwas weiter.
Gruß Wald

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nun noch eine anschlißende Frage: Wenn das Elterngeld aufgrund des Nettoeinkommens der Frau berechnet wird und durch den Lohnsteuerjahresausgleich sowieso immer dieselben Steuern bezhalt werden, macht es dann nicht Sinn, dass die Frau Steuerklasse 3 bekommt?