Wenn man nebenberuflich als Messehostess

… arbeitet, werden dann die Einnahmen mit den anderen Einnahmen verrechnet? Oder gibt es einen eigenen Steuersatz für Messehostessen?

Bei der selbständigen tätigkeit, würde man würde höchstens unterscheiden zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit,
hier wird es wohl eine gewerbliche tätigkeit sein.

Die andere Möglichkeit wäre,
dass es sich um eine nichtselbständige Tätigkeit handelt.

Die Einkünfte als Messehostess sind in der Regel „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ (weisungsgebunden hinsichtlich Art der Tätigkeit, Zeit usw.). Sie werden zusammen mit allen anderen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen.
„Einkünfte“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes -EStG- sind die Einnahmen abzüglich der damit zusammenhängenden Ausgaben (= Werbungskosten § 9 EStG).
Einen besonderen Einkommensteuertarif speziell für Hostessen gibt es nicht.

Guten Tag, vielen herzlichen Dank, die Antwort war sehr hilfreich. Gruß