Werbekosten

Hallo!!

Wenn man als Selbstständiger bei einem Fussballverein Trikotwerbung machen möchte, wie wird diese am besten abgerechnet? Als Spendenquittung mit dem Verein, oder direkt über Rechnung mit dem Trikothersteller?

Gruß
Stocki

Hallo Stocki,

wenn der Kassenwart des Vereines sich einmal ein wenig darum gekümmert hat, wofür er Spendenquittungen ausstellen darf, wird er eine solche nur dann ausstellen, wenn er Geld bekommen hat. Für Sachleistungen gibts nix.

Wenn die Trikots zu einem regulären Marktpreis verkauft worden sind, und der Kassier vorher das nötige Bargeld zur freien Verfügung des Vereines (ohne Auflagen!) erhalten hat, siehts anders aus.

Das Häklein an dieser Handhabung ist die USt-Seite:

Wenn die Trikots „für umme“ hingegeben worden sind und der Werbung dienen, kann man Argumente für einen Vorsteuerabzug aus dem Einkauf finden. Wenn sie verkauft werden (Verein hat das Geld vorher egalvonwem bekommen), ist das auf jeden Fall ein USt-pflichtiger Umsatz.

Die Behandlung des Zuflusses der Sachmittel aus Sponsoring beim Verein ist ein bissi fummelig, die Grenzen zur steuerpflichtigen Einnahme sind bei Sponsoring relativ eng gesteckt (Einzelheiten blättere ich jetzt nicht nach, ich will heute nachmittag meinem Spalier den Sommerschnitt angedeihen lassen), aber das braucht den Sponsoren nicht zu interessieren, und bei kleinen und dem Gesamtbild der Verhältnisse nach offenbar mehr sportlich als kommerziell tätigen Vereinen schaut da niemand so genau nach. Sowie die „werbliche“ Gestaltung der Trikots im Vordergrund steht, und deren sportliche Verwendung dabei in den Hintergrund tritt, kann das beim gemeinnützigen eV KSt-pflichtige Einnahmen erzeugen. Falls der eV auf der Kante „Geschäftsbetrieb“ vom Umsatz her noch weit genug von der Geringfügigkeitsgrenze (Zahl schau ich vielleicht noch nach, aber die steht auch in den Formularen, die der Kassenwart ausfüllt) entfernt ist, ist da kein Risiko.

Fazit: Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug sind am wenigsten gefährdet, wenn der Sponsor die Werbeträger grade so hingibt wie sie sind und die Ausgaben dafür unter Ausgaben für Werbung verbucht. Falls es sich bei dem Verein um einen gemeinnützigen eV handelt, der schon hie und da ein wenig genauer beäugt worden ist, ist die für Sponsor und Verein zusammen betrachtete Lösung „nach der sicheren Seite“ die Geldspende gegen Spendenquittung und darauf folgend als separater Vorgang der Verkauf, allerdings mit UStlichen Konsequenzen.

Wenn der Sponsor bei Rücksprache mit dem Kassenwart den Eindruck gewinnt, dass dieser in der Materie ein bissel schwimmt, können wir gerne noch in Einzelheiten einsteigen.

Gab dazu in den NWB kürzlich ein Aufsätzlein, aber die sind bei mir so schauderhaft abgelegt, dass es eher der Fund eines blinden Huhns wäre…

Schöne Grüße

MM

Gab dazu in den NWB kürzlich ein Aufsätzlein, aber die sind
bei mir so schauderhaft abgelegt, dass es eher der Fund eines
blinden Huhns wäre…

Hallo MM,

kürzlich?

habe nur den beitrag von 1998 gefunden: 36/1998 Fach 3, S. 10525ff.
sonst ist nur was sponsoring von berufsverbänden in der NWB gewesen (letztes jahr) bzw. allg. zur besteuerung der vereine (märz 2004).

was hast du denn gelesen? wirklich in der NWB?

mfg vom

showbee