Werbungskosten als Schauspieler

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Schauspieler im Angestelltenverhältnis und habe einige Fragen.

  1. WERBUNGSKOSTEN
    Kann ich folgende Kosten geltend machen?

-Kino-/Theaterkarten

-DVD Filme (selbstverständlich gucke ich mir Filme bzw Theatervorstellungen auch an weil es mir einfach Spass macht aber eben wirklich jedes Mal auch aus beruflichen Gründen. Man muss als Schauspieler Schauspieler bei der Arbeit sehen um zu lernen. Ich frage mich ob solche Begründungen für das Finanzamt zu weit hergeholt sind, obwohl sie für mich eindeutig wahr und ehrlich sind)

-Mitgliedsbeitrag und Sportnahrung im Fittnesscenter
(hierzu möchte ich anmerken, dass ich eine Hauptrolle in einer TV-Serie habe wo die äusserliche Erscheinung nunmal sehr wichtig ist)

-Professionelle Zahnreinigung

  1. BENZINQUITTUNGEN
    Muss ich Tankquittungen aufbewahren wenn ich die Entfernungspauschale geltend mache?

  2. QUITTUNGEN
    Muss ich bei meiner Lohnsteuererklärung grundsätzlich die Quittungen mit einreichen?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für Eure bzw Ihre Mühe! Ein tolles Forum :smile:

der Hektor

Hallo Hektor,

wenn zwischen privater und beruflicher Nutzung nicht leicht und einwandfrei getrennt werden kann, schlägt das Pendel immer zu Gunsten der privaten Seite aus. Ich selbst bin Steuerberater und hasse Businesskleidung (Anzug, Kravatte, etc. pp). Ich trage solche Klamotten privat so gut wie gar nicht, weil ich es lieber bequem und leger habe. Dennoch kann ich die Businessklamotten für´s Büro nicht absetzen. Genauso sieht es mit Deinen DVD`s, der Sportnahrung und dem Fitness-Center wie auch der professionellen Zahnreinigung aus.

Tankquittungen müssen nicht aufbewahrt werden, wenn Pauschalen angesetzt werden. Ich würde es dennoch tun, um ggf. nach tatsächlichen Kosten abrechnen zu können, wenn sich das als günstiger erweisen sollte. Macht aber nur Sinn, wenn das Fahrzeug wirklich überwiegend beruflich genutzt wird.

Quittungen müssen nicht mit eingereicht werden, erst recht nicht, wenn die Steuererklärung elektronisch (Elster-Verfahren) gemacht wird. Sie müssen aber auf Anforderung vorgelegt werden können.

Gruß
Wolfgang

Das Nachstehende hab ich grad gefunden. Ich bin in der gleichen Situation. Also doch! Und ich finde es auch angemessen. Wenn ich z.B. Martial Arts darstelle, brauche ich die entsprechende Technik und den entsprechenden Körper. Selbt wenn ich einen sportlichen Bademeister spielen soll bei einer einfachen szene mit nacktem Oberkörper… voll absetzbar! :smile:

Aufwendungen für ein Fitnessstudio sind grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, zumal sie - ebenso wie etwa die Nahrungsaufnahme - der Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen, dienen (vgl. VwGH 9.7.1997, 93/13/0296; VwGH 17.9.1997, 94/13/0001).
Anderes gilt nur bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Bewegungsablauf, Geschicklichkeit etc.) erforderlich macht (zB bei Leistungssportlern, Mitwirkenden bei Unterhaltungsdarbietungen, wie zB Akrobaten, Tänzer oder Artisten). Dies auch deswegen, weil solchen Berufsgruppen durch das erforderliche Training (regelmäßig auch durch Beiziehen eines Trainers) ein finanzieller Aufwand erwächst, der deutlich über jenem liegt, der für die private Lebensführung als üblich bezeichnet werden kann (vgl. VwGH 17.9.1997, 94/13/0001, zu einer Schauspielerin, Sängerin und Tänzerin; UFS 9.12.2005, RV/0322-S/05).