Werbungskosten Begabtenförderung

Hallo,

mal angenommen jemand besucht einen IHK-Lehrgang. Für diesen Lehrgang fallen Kosten in Höhe von 4.000 Euro an. Die Kosten im Jahr 01 belaufen sich auf 1.000 Euro. Dieser Jemand bekommt aufgrund guter Abschlussnoten Begabtenförderung in gesamter Höhe von 3.500 Euro. Im Jahr 01 bekommt er die erste Rate in Höhe von 1.500 Euro vom Träger überwiesen. Nun macht er die ESt-Erklärung für 01. Dabei stellt er fest, dass ja dann eigentlich - 500 Euro Werbungskosten anfallen (Kosten abzgl. Förderung). Wie werden die negativen WK behandelt? Vortrag ins Jahr 02 oder ist dieser negativer Betrag egal?

Danke vorab!

Hallo,

bis zum Ergebnis Null von den tatsächlichen Kosten abziehen.
Der übersteighende Betrag wird ins Jahr 02 übertragen.

Gruß
Lawrence