Werbungskosten bei Umschulung

Hallöchen,

nehmen wir an, jemand macht ne Umschulung - finanziert durch das Arbeitsamt.
Sprich, er bezieht eine kleine Ausbildungsvergütung und erhält durch das Arbeitsamt einen Lohnausgleich.

Der Lohnausgleich ist sicherlich in der Progression zu berücksichtigen.

Aber was ist mit den Werbungskosten?

Gelten hier die gefahrenen km oder eine einfache Entfernung?
Gelten Verpflegungsmehraufwände?
Greift hier die Drei Monats Regel?

Danke vorab!