Wie errechne ich mein Einkommen (als Selbstständ)?

Guten Tag,

im Voraus möchte ich schon einmal allen Danken, die sich die Mühe machen und mir helfen.

Habe 2 Fragen zu dem Thema Steuern. Diese Fragen sind Fallbeispiele für eine Person, die Selbstständig ist und von zu Hause aus arbeitet.

  • Kann man Büromöbel (Schreibtisch, Schriebtischstuhl, Sessel für Kunden, Lampen) von der Steuer sofort als Ausgabe abziehen, wenn der Einzelwert pro Stück unter 150€ liegt?

Normalerweise muss man ja Büromöbel über … Jahre absetzen wegen der Nutzungsdauer, aber es gibt ja auch die Regelung, dass man Waren unter 150€ sofort absetzen kann, was gilt hier?

  • Wie berechnet man sein Einkommen?
    Bsp.
    Umsatz 20.000€
    Ausgaben 5.000€
    Umsatzsteuer 3.800€
    = Einkommen um daraus den Einkommensteuer Betrag zu errechnen

oder:

Umsatz 20.000€
Ausgaben 5.000€
Umsatzsteuer 2850€ (3800€ Umsatzsteuer minus der 950€ Umsatzsteuerrückzahlung, von den Ausgaben)
= Einkommen um daraus den Einkommensteuer Betrag zu erechnen?

Eine Freundin von mir sagte, dass das erste Beispiel möglich sei, aber ich kann mir das nicht so richtig vorstellen und wollte lieber mal nachhorchen.

Liebe Grüße und noch einmal, sowie vielen Dank an alle, die sich mit dem Problem auseinandergesetzt haben.

Marcel

  • Kann man Büromöbel (Schreibtisch, Schriebtischstuhl, Sessel
    für Kunden, Lampen) von der Steuer sofort als Ausgabe
    abziehen, wenn der Einzelwert pro Stück unter 150€ liegt?

Wenn alles einzeln und für sich gesehen bestimmungsgemäss nutzbar ist, ja!

  • Wie berechnet man sein Einkommen?
    = Einkommen um daraus den Einkommensteuer Betrag zu erechnen?

Eigentlich keines von beiden…

  1. Die Umsatzsteuer ist Einnahme, also +3800

  2. Die Vorsteuer ist Ausgabe, also -950

  3. Die Zahlung der USt-VA ans FA ist auch Ausgabe, also - 2850 (wenn alle 12 VA im laufenden Jahr abgegeben + bezahlt wurden, hier der Einfachheit halber angenommen

  4. Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen ist noch ein weiter Weg, siehe § 2 UStG

Eine Freundin von mir sagte,

Ist die Freundin StB, darf sie sich ihr Lehrgeld erstatten lassen. Ist sie´s nicht, ist sie für solche Fragen der schlechtmöglichste Ansprechpartner.

Edit zum ersten Post!
Soll natürlich § 2 EStG heissen, nicht UStG!

(Leider hab ichs noch nicht gelernt, hier Beiträge zu editieren, vielleicht kann mir da mal jemand behilflich sein?)

Servus,

(Leider hab ichs noch nicht gelernt, hier Beiträge zu
editieren, vielleicht kann mir da mal jemand behilflich sein?)

eine Editierfunktion gibts bloß über die Vorschau vor Absenden.

Alternativ: Text in Zwischenablage kopieren, Artikel löschen (das geht, solange keine Antworten auf den Artikel da sind), aus der Zwischenablage einfügen und dann vor dem erneuten Senden die notwendigen Korrekturen anbringen.

Klingt kompliziert, ist aber nützlich, um die Authentizität der Artikel zu gewährleisten, falls es zu kontroversen Diskussionen kommt.

Schöne Grüße

MM

So hab ichs bisher auch gemacht, funzt aber nicht, wenn ne Menge Zitate drin sind, da gibts ein riesen Chaos!

Danke Dir trotzdem, weiss ich wenigstens dass es nicht geht.