Hallo!
Das Pflichtteil wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Es gibt 2 Kinder,die vom Gesetz her alleine erben würden,jeder zu 50%.
Durch Testament erbt aber jemand anderes.
Dann steht den Kindern die Hälfte der Hälfte,also je 25 % zu.
Immer in Geld,nicht in Sachwerten. Also Wohnung muss evtl. verkauft werden oder der Erbe muss die Kinder auszahlen,wenn er Whg. behalten möchte.
Und der Wert wäre der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt des Erblassers der Wohnung,nicht der tatsächliche Verkaufserlös.
Die Begräbniskosten tragen die Verwandten,sollte der Erbe nicht verwandt sein,dann beteiligt er sich nicht daran.
Auch mit den Notarkosten hat nur der Erbe zu tun,nämlich wenn er umschreiben lässt auf sich.
Auch der Kredit geht auf den Erben über,die enterbten Kinder haben damit auch nichts zu tun.
Es schmälert natürlich den Wert der Erbschaft insgesamt.
Erbschaftssteuer wird regulär nach dem Wert der Erbschaft für jeden einzeln und nach Verwandschaftsgrad berechnet,Kinder haben hohe Freibeträge,Steuer fällt oft nicht an.
MfG
duck313