Wie rechnet man den Pflichtteilsanspruch im Erbfal

In einem Erbfall erbt ein Dritter per Testament eine Wohnung. Es sind aber zwei pflichtteilberechtigte Erben vorhanden, deren Anspruch in Geld ausbezahlt werden muss.
Daher muss die Wohnung verkauft und der noch vorhandene Kredit zurückgezahlt werden.
Zusätzlich fallen Begräbniskosten und Notarkosten an.
Auf den Erlös ist auch noch Erbschaftssteuer zu zahlen, dabei sind Freibeträge zu berücksichtigen

wie errechnet sich der Pflichtteilanspruch?

Hallo!

Das Pflichtteil wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Es gibt 2 Kinder,die vom Gesetz her alleine erben würden,jeder zu 50%.
Durch Testament erbt aber jemand anderes.
Dann steht den Kindern die Hälfte der Hälfte,also je 25 % zu.

Immer in Geld,nicht in Sachwerten. Also Wohnung muss evtl. verkauft werden oder der Erbe muss die Kinder auszahlen,wenn er Whg. behalten möchte.

Und der Wert wäre der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt des Erblassers der Wohnung,nicht der tatsächliche Verkaufserlös.

Die Begräbniskosten tragen die Verwandten,sollte der Erbe nicht verwandt sein,dann beteiligt er sich nicht daran.
Auch mit den Notarkosten hat nur der Erbe zu tun,nämlich wenn er umschreiben lässt auf sich.
Auch der Kredit geht auf den Erben über,die enterbten Kinder haben damit auch nichts zu tun.
Es schmälert natürlich den Wert der Erbschaft insgesamt.

Erbschaftssteuer wird regulär nach dem Wert der Erbschaft für jeden einzeln und nach Verwandschaftsgrad berechnet,Kinder haben hohe Freibeträge,Steuer fällt oft nicht an.

MfG
duck313

Hallo,

(nette Leute, beginnen ihren Text mit einem Gruß)

In einem Erbfall erbt ein Dritter per Testament eine Wohnung.
Es sind aber zwei pflichtteilberechtigte Erben vorhanden,
deren Anspruch in Geld ausbezahlt werden muss.
Daher muss die Wohnung verkauft und der noch vorhandene Kredit
zurückgezahlt werden.

Dies entscheidet der Erbe, der die Wohnung erbt !

Zusätzlich fallen Begräbniskosten und Notarkosten an.
Auf den Erlös ist auch noch Erbschaftssteuer zu zahlen, dabei
sind Freibeträge zu berücksichtigen

wie errechnet sich der Pflichtteilanspruch?

evt. hilft diese Broschüre weiter:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Gruß Merger

(auch ein Gruß am Ende, sollte man in einem Forum nicht vergessen.
Denn sonst könnte es sein, dass niemand antwortet.)

Hallo duck313,
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
sie hilft mir mal fürs Erste weiter.
Ich denke, ich sollte mich doch mal bei einem Rechtsanwalt weiter erkundigen.
Herzlichen Gruss
hstlev

Hallo Merger

erst einmal sorry wegen der fehlenden Anrede, aber ich schreibe nicht oft in einem Forum.
Ihre Hinweise haben mir erst mal weiter geholfen,
speziell der Link auf die Broschüre des Ministeriums.
Ich werde mich da mal einlesen und hoffe, dass dann einige Fragen beantwortet sein werden.
Wenn es zu speziell wird, müsste ich doch einen Rechtsanwalt konsultieren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort

Freundliche Grüsse
hstlev