Wie wird Eigendlich die Außlöße Berechnet

Ich bekomme von meinem Ag Außlöße bezahlt. Meine Übernachtungskosten betragen aber in der Woche 100€,
Außlöse ist 168€.
Bei der Berechnung des Unterhaltes wersen 1/3 angerechnet
ist das nun nach abzug der Übernachtungskosten?
Es gibt ja auch AG die die Übernachtungskosten bezahglen und sagen wir mal 15€ auszahlen. Ich bekomme zwar 42 € habe aber davon pro tag ca. 30€ für die unterkunft zu zahlen. Wird das dann abgezogen?

keene ahnung

Sorry, nicht mein Thema. Hoffe, dass andere weiter helfen konnten

Andi

Hallo allegra,

hier kann ich dir nicht weiterhelfen,so weit ich weiss, wird dir das Spesengeld angerechnet, aber nicht die Übernachtung. Weil Miete mit NK laufen normal weiter.

Wenn du mehr darüber erfahen möchtes, könnte dir ein Steuerberater vor Ort weiterhelfen.

Sorry

Angela06

Hallo

hierbei musst du trennen zwischen beruflichen Kosten und Zuwendungen/Verpflegungsmehraufwand.

Übernachtungskosten gehören defintiv nicht dazu und dürfen auch nicht angerechnet werden, da beruflich veranlasst.

Sonstige Zuwendungen des AG sowie der gesetzliche Verpflegungsmehraufwand sind allerdings anrechenbar.

Die 1/3 Rechnung ist dabei aber nur eine praktische Größe, mit der man erstmal rechnen kann. Abweichungen sind möglich, je nach Richter, Gericht usw.

BSP: Du bist 24h ausser Haus, das macht in Deutschland 24€ am Tag. Somit ergeben sich bei 1/3 8€ anrechenbarer Betrag pro Tag.

Gruß

alles was Sie schriftlich nachweisen können und zur Arbeitsaufwendung dient muss abgezogen werden. Ansonsten werden nur 5% abgezogen. Können Sie aber nach weisen, dass Ihre Kosten höher sind, muss der gasamte Betrag abgezogen werden.
Gruß
Agnes

hallo,

sorry, aber da bin ich absolut überfragt!!!
hoffe du bekommst hier eine gute auskunft.
gruß und alles gute

hallo,

sorry,das weiß ich nicht

lisa

Hallo,

kann ich leider keine Auskunft zu geben.

M.f.G.

sorry da kann ich nicht helfen…lg

Hallo,

für eine Unterhaltsberechnung spielen die Übernachtungskosten keine Rolle, denn es wird nach wie vor vom definitiven Nettoeinkommen berechnet.
Die Kosten für die wöchentliche Übernachtung sind dann leider Ihre persönliche Angelegenheit.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

für eine Unterhaltsberechnung spielen die Übernachtungskosten
keine Rolle, denn es wird nach wie vor vom definitiven
Nettoeinkommen berechnet.
Die Kosten für die wöchentliche Übernachtung sind dann leider
Ihre persönliche Angelegenheit.

Viele Grüße

So also hier meine eigene Antwort für alle die dies interessant finden.

Wenn als Übernachtungspauschale ausgezahlt wird, ist dieses nicht zum Einkommen zu zurechnen. Wird es aber als Verpflegubngspauschale ausgezahlt so wird die 1/3 Regelung angewandt.
Natürlich werden dann die Übernachtungskosten beim Nettogeld abgezogen, da dies ja berufliche Aufwendungen sind.

Auslöse werden durch 3 geteilt,so wie du es sagst. Die Übernachtungskosten werden aber auch abgezogen,bei besonderen Aufwand Arbeit.Normal sind es 95€ .Bei deinen Fall295€, da du den Rest über die Steuer bekommst.

Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo
ja gute frage bei den Berechnungen kenn ich mich leider nicht aus !!
Soweit ich weiss gehen die ja vom netto Verdienst aus,ich denke schon das das berücksichtigt wird da es ja Arbeitskosten sind und nicht privat!!!
Konnte leider nicht viel helfen !!
LG Sandy

nein es wird nicht abgeuogen… spesen etc. werden zu 1/3 auf den unterhalt angerechnet