Wie wird eine Dienstwohnung besteuert?

Hallo,
bin dabei einen Arbeitsvertag abzuschließen. Ich arbeite dabei ca. 8 Tage im Monat im Büro des AG(Hessen), den Rest von zu hause aus meiner Wohnung am Hauptwohnsitz(NRW). Der AG will mir zusätzlich eine Mietwohnung stellen(ist noch nicht angemietet, ich soll selber mal mit, nach einer passenden ausschau halten), wo ich jeweils die 8 Tage des Monats wohnen würde. Aussderdem die Kosten für die Bahnfahrt zwischen Haupt und nebenwohnsitz übernehmen.
Mal hypothetisch angenommen, die Wohnung kostet 400€ im Monat und für das Pendeln kommt nocheinmal 350 hinzu.
Wie würde sich dies auf meinen Bruttogehalt auswirken? Bzw. was genau entseht mir daraus für ein Geldwerter Vorteil?
Noch mal kurz: Ich bekomme x€ Brutto im Monat. Die weiteren Kosten(wohnung, pendeln) trägt der AG, also sind diese nicht in dem Bruttoeinkommen mit drin.
Mit welchen Werten müsste ich den Brutto-Netto Rechner füttern?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

Hallo,
Leider komme ich nicht dazu Ihre Fragen zu beantworten.

Die Fahrtkosten kann der Arbeitgeber pauschal besteuern, so dass sie beim Arbeitnehmer 1 zu 1 ankommen, solange sie nicht höher sind als die zulässigen Werbungskosten. Sie können dann in der Steuererklärung nicht mehr abgesetzt werden.

Bei den Kosten für eine Zweitwohnung ist mir keine Regelung bekannt. D. h. schlimmstenfalls würde der AG die Kosten auf’s Brutto rechnen und netto wieder abziehen. Bei 400 Euro können Sie mit ca. 20% Sozialversicherung und 30% Lohnsteuer rechnen, so dass es sie unter’m Strich ca. 200 Euro kostet. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber doch nach der günstigsten Lösung.

Für den Brutto-Netto-Rechner würden Sie also die Fahrtkosten als steuer- und SV-freies Brutto eingeben und die Miete als zusätzliches Brutto mit vollem Netto-Abzug eingeben.

Hallo,
auf diesem Gebiet ist mein Wissen nicht besonders gut ausgeprägt, daher kann ich keine gute Antwort geben. Bitte suchen Sie sich einen Experten, der das besser weiss.
Danke und Gruss
Barbara

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den gebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Hallo,

es tut mir leid, dass ich hier nicht helfen kann, da ich nichts falsches antworten möchte.

Hallo Chris,

Die Antowrt auf Ihre Frage ist: So wie Ihr Einkommen auch, und zwar als Sachbezug, so wie Ihr Bruttolohn in Geld. Ihre Anfrage ist aber weit komplizierter. Sie sind ein Fall für einen Steuerberater. Falls Sie vor Steuerberatern Angst haben, fragen soch einfach mal Ihren Ihren AG wie er sich die monatliche Gehaltsabrechnung vorstelllt. Mieten z.B werden nicht „hypothetisch“ geraten, sondern mit der üblichen Vergleichsmiete angesetzt. Das ist dann zu Ihrem Bruttolohn, hinzuzurechnen. Da Sie mal hier, mal da vor Ort sein werden und dann auch noch Home-Office machen, stecken da womöglich noch weitere Sachbezüge drin.

Alles Gute

Halford

Hi,
sorry, bin darin kein Profi, aber der geldwerte Vorteil durch die Vergünstigungen/Zuschüsse wirkt sich sicherlich steuererhöhend aus!

Hallo Chris,
soweit ich das verstehe, spielt die Wohnung keine Rolle. Wenn der AG eine Wohnung zahlt, kann er damit tun, was er will. Einen zu versteuernden Aspekt würde ich dabei nicht sehen. Für das Finanzamt pendelst du halt (fast) jeden Tag.

Wenn der AG für das Pendeln Geld erstattet, also Kosten übernimmt, kannst du diese Kosten einfach nicht mehr ansetzen (da Sie dir nicht unter dem Strich nicht entstehen). Geht die Zahlung des AG nicht darüber hinaus, sehe ich auch hier keinen steuerlichen Effekt.

Mit Sicherheit gibt es auch Finanzbeamte, die das anders sehen, aber so würde ich es angehen.

Viel Erfolg!
Roger