Wo Eintragung der Renovierungskosten für selbstgenutzte Eigentumswohnung in der Steueerklärung

Hallo zusammen,

da hat ein junger Mann sich eine Eigentumswohnung gekauft und steht erstmalig vor der Steuererklärung.

Da er diese selbst bewohnt stellt sich u.a. die Frage zu den Renovierungskosten seiner im Jahr 2013 gekauften Eigentumswohung  .
Wo ( Anlage V  ? , Rubrik/Zeile  ? ) und wie können diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung 2013 geltend gemacht werden ?

Gibt`s da sachkundige Leser im Universum ?

Besten Dank im Voraus !  -:smile:

makhl

Hallo!

… Eigentumswohnung … selbst bewohnt … Renovierungskosten
… wie können diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung 2013 geltend gemacht
werden ?

Gar nicht. Die im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Wohnung entstehenden Kosten sind Privatvergnügen.

Gruß
Wolfgang

Sorry,
ich vergaß zu erwähnen das diese Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und vor dem Einzug entstanden.
Gruß
makhl

Hallo!

ich vergaß zu erwähnen das diese Kosten im Zusammenhang mit
dem Erwerb und vor dem Einzug entstanden.

Ändert nichts. Kosten im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum sind steuerlich nicht relevant.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
besten Dank für die Info !

Gruß
makhl

mantelbogen zeile 75. nur ausgewiesener lohnanteil und nur bei unbarer zahlung. max. 6000 p.a. berücksichtigungsfähig.

gruß inder

Also doch im Gegensatz zu Wolfgangs Aussage abzugsfähig ?

Servus,

in diesem Rahmen und unter diesen Bedingungen gibt es eine ESt-Ermäßigung. (Absätze 3 - 5)

Also nicht abzugsfähig, aber teilweise bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigungsfähig, wenn die genannten Bedingungen eingehalten sind.

Schöne Grüße

MM

Huhu,

nicht ganz, denn an setzbar sind die haushaltsnahen Handwerkerleistungen §35 A EStG, hinzu kommt noch die Möglichkeit, wenn das Objekt den Denkmalschutz / Ensembleschutz §7i EStG bzw. sich das ganze in einen städtebaulichen Sanierungsgebiet §7h EStG befindet, kann man die Kosten abschreiben.