Hallo zusammen,
da hat ein junger Mann sich eine Eigentumswohnung gekauft und steht erstmalig vor der Steuererklärung.
Da er diese selbst bewohnt stellt sich u.a. die Frage zu den Renovierungskosten seiner im Jahr 2013 gekauften Eigentumswohung .
Wo ( Anlage V ? , Rubrik/Zeile ? ) und wie können diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung 2013 geltend gemacht werden ?
Gibt`s da sachkundige Leser im Universum ?
Besten Dank im Voraus ! -
makhl