Zahlungsverjährung trotz laufender Betriebsprüfung

Liebe Experten,

hier eine verzwickte Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann:

Die Jahre 1999 bis 2002 einer Körperschaft werden aktuell von der Betriebsprüfung geprüft. Die KöSt-Veranlagungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Im Rahmen der Prüfung werden Steuerbescheinigungen vorgelegt mit der Bitte, bisher nicht geltend gemachte Steueranrechnungsbeträge im Rahmen der Bp zu berücksichtigen.

Die Bp meint nun, es sei bereits Zahlungsverjährung eingetreten, so dass eine Berücksichtigung der anrechenbaren Steuern nicht mehr möglich sei. Gleichzeitig - weil ja noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist - soll aber selbstverständlich eine höhere Steuer festgesetzt und auch bezahlt werden.

Welcher Steuerprofi kann mir hier weiterhelfen? Ich habe in meiner Ausbildung gelernt, dass keine Zahlungsverjährung eintreten kann, solange die Festsetzung nicht verjährt ist. Macht ja m.E. auch keinen Sinn, dass Zahlungsverjährung eintritt, während die Bp prüft. Leider finde ich dazu aber keinerlei Aussage.

Vielen Dank schon jetzt.