Person A hat für das geführte Tagesgeldkonto im Jahr 2014 Zinsen von der Bank erhalten. Der bei der Bank gestellte Freistellungsauftrag wurde nicht überschritten. Die erhaltenen Zinsen stellen ja aus der Sicht des Finanzamtes eine Einnahme dar. A weiß nun nicht, ob er eine Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllen muss und wo der Zinsertrag ggf. einzutragen ist. Was muss A jetzt machen?
Viele Grüße,
Taff22