Zinsen auf Steuerschuld nach Neuveranlagung

Hallo!

Ein Steuerpflichtiger legt im Jahr 2004 Einspruch gegen seinen Est-Bescheid von 2003 mit Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein, da er das FA nicht für zuständig hält. Im Jahr 2010 wir der Est-Bescheid zurückgenommen und der Steuerpflichtige ans richtige, örtlich zuständige FA verwiesen welches neu bescheidet. Frage: Muß nach der neuen Veranlagung der Steuerpflichtige Zinsen auf die Steuerschuld der letzten 6 Jahre entrichten oder nicht?

Viele Grüße
Daniel

Hallo,

er wird zahlen müssen, da die Zinsen nur den durch die verspätete Steuererhebung erklangten Zinsvorteil ausgleichen sollen, unabhängig davon, warum die Steuer später gezahlt wurde.

Gruß,
Markus

Servus,

der Zinslauf beginnt 15 Monate nach dem Entstehen der Steuer. ESt entsteht nicht durch den Steuerbescheid, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, für das sie erhoben wird.

Das Datum des Bescheides hat also keine Auswirkung auf die Verzinsung.

Einzelheiten hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__233a.html

Schöne Grüße

MM

Hallo

und herzlichen Dank für die informative Stellungnahme und den Gesetzestext. In § 233 AO Abs. (2) wird zwar generell von 15 Monaten nach Ablauf des Kallenderjahres ausgegangen. In Abs. (4) und (5) wird jedoch die Festsetzung der Zinsen mit der Steuerfestsetzung verknüpft.
( In der Praxis werden ja auch vorerst keine Zinsen erhoben, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Kallenderjahres erstmalig eingeht) Müsste bei einer späteren Aufhebung des Bescheids und Neufestsetzung demnach nicht auch die Zinsberechnung neu losgehen?

Danke & Gruß
Daniel

Servus,

Absätze 4 und 5 beziehen sich auf die Beträge, die der Berechnung von Zinsen zugrunde liegen, nicht auf den Beginn des Zinslaufes.

Mir sind aus der Praxis keine Fälle bekannt, in denen bei so spät ergangenen Bescheiden keine Zinsen berechnet worden sind.

Schöne Grüße

MM