Zinsen vom Finanzamt

Hallo!
Person A steht für das Jahr 2007 eine größere Steuererstattung zu, eine Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben. Wann muss diese spätestens abgegeben werden, damit der Anspruch nicht verfällt? Person A will das möglichst lange hinauszögern, um kräftig Zinsen vom Finanzamt zu kassieren. Ist diese Vorgehensweise sinnvoll? Weiß jemand, wie hoch der Zinssatz derzeit ist, den das Finanzamt beginnend 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bezahlt?

Hallo!
Person A steht für das Jahr 2007 eine größere Steuererstattung
zu, eine Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben. Wann muss
diese spätestens abgegeben werden, damit der Anspruch nicht
verfällt?

Bei Antragsveranlagung bis zum 31.12.2011, ansonsten 31.12.2014.

Person A will das möglichst lange hinauszögern, um

kräftig Zinsen vom Finanzamt zu kassieren. Ist diese
Vorgehensweise sinnvoll?

Das muss man mit ich selbst ausmachen.

Weiß jemand, wie hoch der Zinssatz
derzeit ist, den das Finanzamt beginnend 15 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres bezahlt?

Der ist immer 0,5 % pro Monat.

Hallo,
danke für die Antwort!

Bei Antragsveranlagung bis zum 31.12.2011, ansonsten
31.12.2014.

Ok, also im konkreten Fall ging es darum, dass Zinsabschlagsteuer gezahlt wurden, die nicht hätte gezahlt werden brauchen. Ist das dann eine Antragsveranlagung? Oder spricht man nur von einer Antragsveranlagung, wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung hatte? In welchen Fällen greift überhaupt die 7-Jahres-Frist?

Weiß jemand, wie hoch der Zinssatz
derzeit ist, den das Finanzamt beginnend 15 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres bezahlt?

Der ist immer 0,5 % pro Monat.

Ok, dass das Finanzamt 0,5 % Zinsen pro Monat nimmt, wenn eine Steuernachzahlung ansteht, war mir bekannt. Dass es selber aber auch 0,5 % Zinsen auf Steuererstattungen zahlt, klingt kaum vorstellbar. Das wären in Niedrigzinszeiten wie jetzt ja eine sehr gute Geldanlagemöglichkeit.

Hallo, hoffentlich erhebt das FA keinen Säumniszuschlag wegen
Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe der Steuererklärung. Gruß

und die Zinseinnahmen sind dann ggf. auch wieder steuerpflichtig, wenn über 801,–!

E.

Hallo, hoffentlich erhebt das FA keinen Säumniszuschlag wegen
Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe der Steuererklärung. Gruß

wg. verspäteter abgabe gibt es höchstens einen verspätungszuschlag. und weil das hier stark nach einer antragsveranlagung riecht, fällt auch das weg…

gruß inder

und die Zinseinnahmen sind dann ggf. auch wieder
steuerpflichtig, wenn über 801,–!

das ist mit der aktuellen Rechtsprechung des BFH überholt (Urteil v. 15.6.2010, VIII R 33/07)
Gruß
S.

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Hallo,

Weiß jemand, wie hoch der Zinssatz
derzeit ist, den das Finanzamt beginnend 15 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres bezahlt?

Der ist immer 0,5 % pro Monat.

Ok, dass das Finanzamt 0,5 % Zinsen pro Monat nimmt, wenn eine
Steuernachzahlung ansteht, war mir bekannt. Dass es selber
aber auch 0,5 % Zinsen auf Steuererstattungen zahlt, klingt
kaum vorstellbar. Das wären in Niedrigzinszeiten wie jetzt ja
eine sehr gute Geldanlagemöglichkeit.

naja, du musst aber auch die 15 Monate n.Abl. des Kalenderjahres ohne Verzinsung mit reinrechnen, dann ist das schon nicht mehr so chic…

das ist mit der aktuellen Rechtsprechung des BFH überholt
(Urteil v. 15.6.2010, VIII R 33/07)

Das bleibt abzuwarten.

Bisher gilt dieses Urteil nur für den entschiedenen Einzelfall.