Hallo Martin,
ich fass mal zusammen, wie ich deine Antwort interpretiert habe:
aufgrund des Begleitpapiers - hier also der Paketaufkleber, auf dem ‚Warenmuster‘ angekreuzt ist - wird eine Summe vom Zoll festgesetzt, die für Warenmuster in C5-Versandtaschen immer gleich ist (würde IMHO Sinn machen). Diese Summe muß der Empfänger dem Postboten bezahlen, der sie wiederum an den Zoll abführt.
Wird die Sendung amtlich geöffnet, wird die Summe, die auf der inliegenden Rechnung steht, zugrunde gelegt. Ist die Rechnungssumme unter 1000 Euro, wird ebenfalls eine Summe X festgesetzt, die dann der Postbote… s.o. (in welchem Gesetz steht, daß 1000 Euro die Grenze ist?)
Ist die Rechnungssumme jedoch über 1000 Euro, was dann? Habe ich als Versender hier was versäumt? Heißt das, daß ich beim Zoll Ware anmelden muß, und diese Zollpapiere der Sendung beifügen muß? (Ich weiß, daß z.B. Fedex das alles für einen abnimmt, aber ich möchte es gerne prinzipiell verstehen).
Mehr Fragen fallen mir bestimmt nach deiner Antwort ein,
viele Grüße
Marlene