[ZK] wer ist für Zoll D -> Schweiz zuständig

Hallo,

wer muß bei Warenausfuhr in die Schweiz verzollen? Steht das ‚verzollen’ in Zusammenhang mit der MwSt.?

Wenn man also Ware (aus Kleinbetrieb) mit der Post als Paket in die Schweiz (an Privatperson) sendet, Rechnung ohne MwSt ausstellet (Ausfuhrnachweis = abgestempelter Postbeleg nach § 8 UStDV ist ausreichend), ist ja der Zoll nirgends im Spiel.

Wann muß wer warum Ware in der Schweiz verzollen? Ich denke nicht, dass die MwSt mit dem Zoll in Zusammenhang steht; oder doch?

Danke und Gruß
Marlene

Servus,

wer muß bei Warenausfuhr in die Schweiz verzollen?

Auf die Ausfuhr wird kein Zoll erhoben. Verzollen muss derjenige, der in die CH einführt: Er entrichtet den Einfuhrzoll.

Steht das ‚verzollen’ in Zusammenhang mit der USt.?

Ja: Insofern, als bei der Einfuhr in allen Ländern, die so ein USt-System haben wie z.B. die EU-Länder und die Schweiz, der Einführer mit dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, die durch den Schweizerzoll erhoben wird.

Wenn man also Ware (aus Kleinbetrieb) mit der Post als Paket
in die Schweiz (an Privatperson) sendet, Rechnung ohne MwSt
ausstellt (Ausfuhrnachweis = abgestempelter Postbeleg nach § 8
UStDV ist ausreichend), ist ja der Zoll nirgends im Spiel.

Wenn das Paket unterwegs explodiert, nicht. Wenn nicht: der Schweizerzoll, bei dem das Paket durch die Post vorgeführt wird.

Aber ehrlich gesagt habe ich die Frage nicht verstanden: Was wolltest Du wissen?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
danke soweit, gehe am Montag ausführlich auf deine Antwort ein, bin ab jetzt leider nicht mehr online.

Schönes Wochenende und
Gruß Marlene

Hallo Martin,

ich möchte den Begriff ‚Zoll‘ verstehen.

Dem Finanzamt ist z.B. Genüge getan, wenn die USt. abgeführt wird (sofern sie ausgewiesen ist).

Wann aber ist dem Zoll Genüge getan?
Wenn ich ein Paket in die Schweiz schicke, wie ist da der Weg? Liefert unsere deutsche Post an die Schweizer Post? Wenn der Schweizer Postbote das Paket zustellt, wo war da der Zoll im Spiel?

Oder geht das Paket erstmal an den Schweizer Zoll, der macht Stichproben, und liefert dann an die Schweizer Post weiter?

Du merkst, ich habe null Zollwissen, möchte aber hinsichtlich der Versendung in die Schweiz nichts falsch machen.

Viele Grüße
Marlene

Hallo Marlene,

Wann aber ist dem Zoll Genüge getan?
Wenn ich ein Paket in die Schweiz schicke, wie ist da der Weg?
Liefert unsere deutsche Post an die Schweizer Post?

Ja. DHL übergibt an die Schweizer Post, diese führt die aus dem Ausland stammenden Sendungen beim Schweizerzoll vor, und dort wird entschieden, welche Sendungen „durchgewunken“ werden (= Einfuhrabgaben werden festgesetzt wie auf den Begleitpapieren erklärt), und bei welchen eine Beschau stattfinden soll (= Sendung wird amtlich geöffnet, Übereinstimmung des Inhalts mit den erklärten Angaben kontrolliert).

Wenn der Schweizer Postbote das Paket zustellt, wo war da der Zoll im
Spiel?

Am Eingangszollamt in der CH. Die anfallenden Einfuhrabgaben und evt. Gebühren werden bei der Zustellung beim Empfänger erhoben.

Bis zu einem Wert der Sendung (oder mehrerer Sendungen, die zusammen vom gleichen Absender an den gleichen Empfänger gehen) von 1.000 € muss der Absender keine weiteren Formalia beachten und kann die Ausfuhr durch DHL erledigen lassen. Bei einem höheren Wert muss er die Ausfuhr bei dem für ihn örtlich zuständigen Zollamt anmelden und die Bestätigung der Anmeldung der Sendung mitgeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ich fass mal zusammen, wie ich deine Antwort interpretiert habe:

aufgrund des Begleitpapiers - hier also der Paketaufkleber, auf dem ‚Warenmuster‘ angekreuzt ist - wird eine Summe vom Zoll festgesetzt, die für Warenmuster in C5-Versandtaschen immer gleich ist (würde IMHO Sinn machen). Diese Summe muß der Empfänger dem Postboten bezahlen, der sie wiederum an den Zoll abführt.

Wird die Sendung amtlich geöffnet, wird die Summe, die auf der inliegenden Rechnung steht, zugrunde gelegt. Ist die Rechnungssumme unter 1000 Euro, wird ebenfalls eine Summe X festgesetzt, die dann der Postbote… s.o. (in welchem Gesetz steht, daß 1000 Euro die Grenze ist?)
Ist die Rechnungssumme jedoch über 1000 Euro, was dann? Habe ich als Versender hier was versäumt? Heißt das, daß ich beim Zoll Ware anmelden muß, und diese Zollpapiere der Sendung beifügen muß? (Ich weiß, daß z.B. Fedex das alles für einen abnimmt, aber ich möchte es gerne prinzipiell verstehen).

Mehr Fragen fallen mir bestimmt nach deiner Antwort ein,

viele Grüße
Marlene